Bochum. Reue zeigen drei blutjunge Bochumer vor Gericht, nachdem sie zwei Fußgänger in Stiepel brutal ausgeraubt haben. Einer zahlte 3000 Euro.
Nach einem schweren bewaffneten Straßenraub mitten in Stiepel wurde im Prozess vor dem Landgericht Bochum große Reue gezeigt. „Ich schäme mich zutiefst, was ich den Opfern angetan habe“, sagte ein 21-jähriger Bochumer.
Auch ein Entschuldigungsschreiben eines zweiten Angeklagten (21) an die Opfer wurde vom Richter verlesen: „Ich schäme mich.“
Der dritte Angeklagte (20) hat 3000 Euro an die beiden Opfer überweisen und will auch deren Anwaltskosten übernehmen.
Sorge um Auswirkungen der Tat auf die Ausbildung
Alle drei stammen aus geordneten familiären Verhältnissen: Zwei haben Hochschulreife, einer bereitet sich gerade darauf vor. Einer studiert schon, ein anderer macht eine ursolide Ausbildung. Sollte er verurteilt werden (und daran gibt es keinen Zweifel), droht Ärger von seinem Arbeitgeber. „Ich habe Angst, dass das Urteil Konsequenzen hat für meine Ausbildung.“
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Der Richter stimmt dem zu: „Bewaffneter Raub, das sieht nicht schön aus.“ Seine Lage sei „nicht besonders günstig“.
Die drei Angeklagten hatten ihrem Geständnis zufolge am 30. Januar 2021 auf der Kemnader Straße/Höhe Hevener Straße im alkoholisierten Zustand zwei gleichaltrige Fußgänger brutal ausgeraubt. Einer schlug ein Opfer mit einem Teleskopschlag, ein anderer brach einem Opfer mit einem Faustschlag die Nase, der dritte hielt einem Opfer ein Klappmesser an den Hals und nahm ihn in den Schwitzkasten. Die Beute: höchstens 25 Euro in bar und ein Sixpack Bier. Dieses tranken die Täter nach dem Überfall in einem nahe gelegenen Wald.
Allen Angeklagten aus Bochum droht eine Jugendstrafe
Ein Opfer erlitt einen Bruch der Nase, die gerichtet werden musste, das andere eine Schädelprellung. Identifiziert wurden die Angeklagten teilweise über Facebook und Wahllichtbildvorlagen der Polizei.
Ein Urteil soll am 8. September fallen. Die 3. Jugendstrafkammer hat im Gegenzug zu den Geständnissen einen Strafrahmen zugesichert, der nur zwischen 18 und 24 Monaten Jugendstrafe auf Bewährung liegt. Plus 40 Sozialstunden.