Bochum. Vier junge Männer aus Bochum-Wattenscheid stehen wegen Raubes vor Gericht. Es geht ums gewaltsame „Abziehen“ von Gleichaltrigen.
Einige Jugendliche und Heranwachsende nennen es verharmlosend „Abziehen“. Tatsächlich handelt es sich um erhebliche Straftaten. Die Strafjustiz ordnet sie als „Verbrechen“ ein. Es geht um Raubüberfälle unter jungen Leuten, bei denen Bargeld, Handys oder andere Wertsachen erpresst werden, teilweise mit Gewalt.
Vier junge Wattenscheider (17, 18, 20, 23). stehen deshalb seit Freitag vor dem Landgericht Bochum. Vorwurf: schwerer Raub. Alle vier haben zum Prozessauftakt mindestens teilweise ein Geständnis abgelegt.
Bochumer Angeklagter über sein Opfer: „Ich habe gesehen, dass er Angst hat“
Am 27. März 2021 gegen 23.10 Uhr stießen die vier Angeklagten in einem Linienbus auf einen jungen Mann. Er soll zuvor einen guten Kumpel „abgezogen“ und 150 Euro erbeutet haben. Dieses Geld sollte zurückgeholt werden. Laut Anklage lockten sie ihn in einen Hinterhalt auf einem damaligen Discounter-Parkplatz an der Hasenwinkeler Straße in Dahlhausen und forderten sein Geld und sein Handy. Dabei wurde auf das Opfer eingeschlagen und eingetreten.
„Ich habe gesehen, dass er Angst hat“, sagte der 18-jährige Angeklagte. Trotzdem habe er seine Forderung „so rübergebracht, dass er das ernst nimmt“. Auch mit Gewalt.
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Dabei soll das Opfer auch mit dem Tod bedroht worden sein, falls es nicht pariere. Der 23-jährige Angeklagte räumte ein, dass er das so gesagt haben könnte. In der Anklage ist auch von Pfefferspray die Rede, das dem Opfer angedroht worden sei. Das gibt aber niemand zu.
Beute beträgt 15 Euro und ein Handy
Am Ende erbeuteten die Angeklagten 15 Euro und das Handy. Dafür stehen sie jetzt vor einer Jugendstrafkammer.
Zwei der Angeklagten boten dem Opfer eine Entschädigung von je 200 bis 300 Euro an.
Der 18-Jährige soll mit weiteren Komplizen noch an vier weiteren Straßenraubtaten zwischen Februar und April 2021 teilgenommen haben: An zwei Bochumer S-Bahnhöfen, an einer Kleingartenanlage an der Hattinger Straße und an der Westenfelder Straße. Von einer Drohung mit einem Messer ist in der Anklage die Rede, von einem Faustschlag ins Gesicht, von einer Prellung einer Augenhöhle und eines Schädels – um nur ein paar Beispiele zu nennen.
Ein damals 17-jähriger Komplize wurde bereits zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt
Ein damaliger Komplize (zur Tatzeit 17) ist bereits im Dezember zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Er ist derjenige, für den die jetzigen vier Angeklagten auf jenem Supermarkt-Parkplatz die 150 Euro wieder eintreiben wollten. Mit Gewalt.
Der Prozess wird fortgesetzt.