Bochum. Viele Städte haben sie schon: die Wettbürosteuer. Nun soll sie auch in Bochum kommen. Von Abzocke sprechen einige, von Bürokratiemonster andere.
Von Abzocke sprechen die einen, von einem Bürokratiemonster die anderen. Fakt ist: Bochum führt eine Wettbürosteuer ein. Vordergründig trifft sie die etwa 20 Wettbürobetreiber. Zahlen müssen am Ende aber andere – nämlich die Wetter.
Wettbürobetreiber können Kosten weitergeben
Die Betreiber können die zusätzlichen Kosten nämlich auf die Wettgäste abwälzen. So sehen es die Bestimmungen für eine sogenannte indirekte Steuer vor. Genehmigt werden durch das Land muss die neue Steuer nicht, da sie bereits in etlichen anderen Städten in NRW eingeführt ist. Mehr als 70 Kommunen haben sie mittlerweile eingeführt, darunter auch Bochums Nachbarstädte Castrop-Rauxel, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen, Hattingen, Herne und Witten.
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FDP-Chef spricht von „Selbstbeschäftigung der Verwaltung“
In Bochum soll sie nun auch kommen, um zusätzliche Einnahmen für den Haushalt zu erzielen, wie es heißt; aber auch um die Zahl der Wettbüros zu begrenzen. Allerdings werden sich die Einnahmen in Grenzen halten. Etwa 250.000 Euro verspricht sich die Stadt. Davon werden voraussichtlich etwa 100.000 Euro schon ausgegeben werden müssen, um zwei zusätzliche Stellen in der Verwaltung zu finanzieren. FDP-Fraktionschef Felix Haltt hatte daher schon im vergangenen Jahr, als die Einführung der Wettbürosteuer diskutiert und schließlich Ende Mai mehrheitlich vom Rat beschlossen wurde, kritisiert, sie würde vor allem zur „Selbstbeschäftigung der Verwaltung“ führen.
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Drei Prozent vom Bruttoeinsatz bei Pferde- und sonstigen Wetten werden künftig fällig, sollte der Rat der Stadt in seiner nächsten Sitzung Ende August der Verwaltungsvorlage zustimmen. Als Wettbüro gelten Einrichtungen, „die neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen von Wettereignissen auf Bildschirmen ermöglichen“, so die Stadt.
Gericht spricht von rechtmäßiger Steuer
Juristisch ist die Einführung der Steuer nach Einschätzung Bochums mittlerweile so gut wie wasserdicht. Das Oberverwaltungsgericht NRW habe drei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt „und die Festsetzung der Wettbürosteuer auf Basis des Brutto-Wetteinsatzes als rechtmäßig erachtet“. Zu erwarten sei, dass auch das Bundesverwaltungsgericht so entscheide.
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Beschließt der Rat die nun vorliegende Wettbürosteuersatzung, tritt sie am 1. Januar 2023 in Kraft.