Bochum-Langendreer. Bochumerin hat beim Discounter in Langendreer eingekauft. Nun soll sie 40 Euro für ein Knöllchen bezahlen. Der Grund: Eine neue Sensortechnik.

Wie viele Knöllchen sie in ihrem Leben bekommen hat, das kann eine Bochumerin (58) an einer Hand abzählen - obwohl sie ihren Führerschein mittlerweile seit knapp 40 Jahren hat. Und nun das: Zwei Knöllchen innerhalb von einer Woche! Eins davon ärgert die Bochumerin besonders.

Begangen haben soll sie den Parkverstoß auf dem Parkplatz des Supermarktes "Lidl" an der Ümminger Straße in Langendreer. Erfahren hat sie davon allerdings erst Wochen später. Denn: Es kam direkt eine Mahnung ins Haus geflattert. "Für mich ist das Abzocke", sagt die 58-Jährige und erzählt, was genau passiert ist.

Sensorüberwachtes Parken

"Ich gehe gelegentlich bei ,Lidl' einkaufen. Dort gibt es nun ein neues Parksystem mit Zeitsensoren", sagt sie. Aufgefallen sei ihr das beim Einfahren auf den Parkplatz schon, Schilder wiesen auf die zulässige Parkhöchstdauer von 60 Minuten hin. "Sensorüberwacht" steht auf der Hinweistafel, darunter wird angekündigt: "Überschreitung der Freiparkzeit kostet mindestens 30 Euro".

Länger als 60 Minuten war die Bochumerin, wie sie beteuert, nicht im Supermarkt, warum also soll sie nun trotzdem zahlen? "Ich habe nicht auf den gelb markierten Sensoren geparkt. Das soll mir nun zum Verhängnis werden", ärgert sie sich. 39,35 Euro beträgt die Forderung des Unternehmens "Park & Control", das den Parkplatz für "Lidl" betreut.

Fast 40 Euro Strafe

30 Euro kostet der Parkverstoß, mit 5,85 Euro schlägt die Halterermittlung zu buche, hinzu kommen 3,50 Euro Mahngebühren. "Das ist eine neue Masche, um Geld zu machen und nicht, um die Parksituation zu verbessern", ist sie sich sicher. Wie man eine Parkscheibe bediene, sei jedem klar, für die Sensorüberwachung fehle ihr aber das technische Verständnis.

"Ich wusste gar nicht, wie ich parken muss. Auf dem Parkplatz war das für mich nicht klar ersichtlich", meint die Bochumerin. Gegen ihren Bußgeldbescheid hat sie Widerspruch eingelegt, sich außerdem Rat bei der Verbraucherzentrale geholt. "Eine Mahnung ohne vorherige Rechnung ist rechtswidrig", weiß sie nun. Weil sie an ihrer Windschutzscheibe kein Knöllchen fand, hob die Bochumerin ihren Kassenbon außerdem nicht auf.

"Damit hätte ich unter Umständen nachweisen können, dass ich die Parkdauer nicht überschritten habe", merkt die Bochumerin an. Nun will sie andere Bochumer davor warnen, auch in die Falle zu tappen. "Ich werde mir gut überlegen, ob ich dort noch einmal einkaufe", sagt sie.

Lidl sieht das anders. Man halte durch das System Parkplätze für Kunden frei, um einen schnellen und bequemen Einkauf zu ermöglichen, teilt Pressesprecherin Michelle Müller mit. Die Schilder seien "gut sichtbar". An den meisten Parkplätzen funktioniert das mittels Parkscheibe.

Stellungnahme von Lidl

"An ausgewählten Standorten ist eine Auslage der Parkscheibe für unsere Kunden nicht mehr notwendig, da ein neues System die Parkdauer mit Hilfe von Sensoren im Boden erfasst", erklärt die Sprecherin. Bei einer Überschreitung der Höchstparkdauer werde der externe Dienstleister automatisch über das System informiert.

"Die Gebühr kann jedoch storniert werden, sollte durch den Lidl-Kassenzettel eine längere Einkaufsdauer nachgewiesen werden können", sagt Müller. Diese Möglichkeit bestehe auch für Kunden, die beispielsweise auf zwei Stellplatzbuchten geparkt hätten.

Unternehmen reagiert

Der externe Dienstleister heißt "Park&Control". "Die Sensortechnik wird bei uns seit dem Jahr 2019 und an insgesamt sechs Standorten im Raum Bochum eingesetzt", teilt das Unternehmen mit. Man habe sich dafür entschieden, da die Art der Überwachung kundenfreundlicher sei.

Ob die 58-Jährige ihre Strafe zahlen muss, ist derzeit noch unklar. Ihre Kritik scheint derweil auf offene Ohren gestoßen zu sein: Wenige Tage nach der Presseanfrage durch die WAZ wurden weiße Markierungsstreifen an den Parkbuchten angebracht.

Mitteilung am Fahrzeug

Die Geschäftsbedingungen veröffentlicht Park&Control auf den Parkplätzen. Sie sind online nachzulesen: Wird die Vertragsstrafe nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach dem Verstoß gezahlt, kommt der Fremdparker ohne Mahnung in Verzug.

Es heißt: "Auf den Zugang einer weiteren Zahlungsaufforderung kommt es somit nicht an." Die Mitteilung über den Verstoß werde sichtbar am Fahrzeug angebracht. Das werde fotografisch dokumentiert.