Bochum. Die Parkplatz-Abzocke vor Bochumer Supermärkten beschäftigt auch den ADAC. Er fordert Kulanz, gemäßigte Bußgelder – und hat Tipps für Kunden.

Was die WAZ in diesen Tagen mit einem Bericht über den Autofahrer Axel Schmidt thematisierte, beschäftigt auch den Autoclub ADAC Nordrhein: die Parkraumbewirtschaftung auf Supermarktparkplätzen. Dabei verteilen extern beauftragte Dienstleister Knöllchen für vergessene Parkscheiben – laut Supermärkten soll das Fremdparker fernhalten. WAZ-Leser Schmidt war im „Knöllchen-Kampf“ gegen die Parkplatz-Abzocke erfolgreich; musste nicht zahlen, weil er den Kundenbeleg aufbewahrt hatte. „Das geht aber nicht allen so“, sagt der ADAC.

Der ADAC Nordrhein erhält nach eigenen Angaben laufend Zuschriften von Mitgliedern, die sich über schlechte Lesbarkeit der Parkbedingungen, Abzocke von treuen Kunden und fehlende Kulanz beschweren. Der Autoclub tritt deshalb an die Supermarktketten und die Firmen, die den Parkraum überwachen, beispielsweise „Park & Control PAC GmbH“, „fair parken GmbH“ und „PRS Parkraum Service GmbH“, heran und fordert: „Die Höhe der Vertragsstrafe sollte sich an der Untergrenze des Bußgeldes für einen schlichten Parkverstoß orientieren, also nicht mehr als 20 Euro betragen.“ Außerdem solle der Begriff „Vertragsstrafe“ auf der Beschilderung deutlicher hervorgehoben werden, um auch beim flüchtigen Blick die drohende Strafe zu erkennen.

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Der Autoclub appelliert, Kulanz gegenüber Supermarktkunden walten zu lassen und in ihrem Fall auf eine Vertragsstrafe zu verzichten: „Trifft das Überwachungspersonal beim Kontrollgang einen Kunden an, der die Parkscheibe vergessen hat, sollte vor Verhängung einer Vertragsstrafe die Gelegenheit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen oder den Einkauf nachzuweisen“, heißt es. Autofahrern rät der Autoclub beim Befahren des Parkplatzes genau auf Hinweisschilder zu achten, eine Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren und den Kassenbon bis nach dem Einkauf aufzubewahren, um bei Bedarf dokumentieren zu können, Kunde des Geschäfts gewesen zu sein.

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Ist dies nicht der Fall, rät der Autoclub „bei einer Vertragsstrafe von 20 bis 30 Euro dazu, auch aufgrund des Prozesskostenrisikos eher zu zahlen“. Würden zusätzlich allerdings unverhältnismäßig hohe Kosten für Bearbeitung, Mahnung oder Inkassobüro geltend gemacht, lohne sich die Überprüfung durch einen Anwalt, so der ADAC Nordrhein. Auch einen Vorschlag zur besseren Nutzung von freiem Parkraum macht der Autoclub: „Begrüßenswert ist die Möglichkeit, den nachts häufig verwaisten Parkplatz mittels Smartphone-App gegen eine Gebühr zum Beispiel den Nachbarn zur Verfügung zu stellen.“

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