Bochum-Harpen. Axel Schmidt ärgert ein Knöllchen vom Penny-Parkplatz. Er spricht von „Abzocke“ und geht dagegen vor. Mit Erfolg: Bezahlen muss er nicht.
Äpfel, Brötchen, Kiwis, Eier, Käse, Saft, Rosinen und Milch – was Axel Schmidt im „Penny“-Supermarkt am Harpener Hellweg 107 in Bochum-Harpen kaufte, war nichts Ungewöhnliches. „Ich habe nur schnell etwas für meinen kranken Vater besorgt“, sagt der 50-Jährige. Doch als er wieder zu seinem Auto zurückkehrte, folgte der Schock: „Ich habe für wenige Minuten Einkaufen als Kunde ein Knöllchen bekommen“, sagt Schmidt und präsentiert Kaufbeleg und Strafzettel: Auf 18:03 Uhr ist sein Parkvergehen datiert, um 18:07 Uhr bezahlte Schmidt bereits an der Kasse.
Knöllchen fürs Kundenwohl? Bochumer glaubt Penny nicht und spricht von Abzocke
Grund für das Knöllchen auf dem Kundenparkplatz: Die Firma „Penny“ hat die Firma „fair parken“ mit der Überwachung des Parkraums beauftragt. Demnach muss eine Parkscheibe ins Auto gelegt werden – sonst wird es teuer: Zwischen 9,90 Euro und 39,90 Euro kosten fehlende Parkscheibe, Überschreiten der Parkdauer oder Parken auf einem Behindertenparkplatz. Rechtlich gesehen ist der Supermarktparkplatz Privatgelände – die Maßnahme also legal. Darauf weisen auch Hinweisschilder am Eingang des Parkplatzes hin.
Axel Schmidt aber meint: „In meinen Augen ist das eine Parkplatz-Abzocke .“ Er habe wiederholt einen Mann beobachtet, der scheinbar auf ahnungslose Kunden lauere, um Knöllchen zu verteilen. „Fair parken“ teilt dazu mit: „fair parken kontrolliert mit eigenem, festangestelltem und qualifiziertem Personal in unregelmäßigen Abständen die Einhaltung der Parkscheibenpflicht.“
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Dabei setze man auf eine schrittweise Einführung der Parkraumüberwachung. Nach auffälliger Beschilderung mit Hinweistafeln würden Autofahrer zunächst für einen bestimmten Zeitraum auf begangene Regelwidrigkeiten aufmerksam gemacht und über die künftige Vertragsstrafe informiert. „Weitere Maßnahmen sind die Verteilung von kostenlosen Parkscheiben und Informationen durch geschulte Mitarbeiter, die über die Hintergründe des Parkraummanagements aufklären“, so die Firma.
Abzocke oder Kundenwohl?
Axel Schmidt ist sich sicher: „Wenn man die Schilder nicht kennt, fallen sie einem nicht auf und darauf ist die Masche angelegt.“ Er selbst sei in Harpen aufgewachsen, fühle sich als langjähriger Stammkunde hintergangen. Er ärgere sich weniger über die geforderten 9,90 Euro, als vielmehr über den Umgang mit Kunden. „Besonders jetzt in Corona-Zeiten geht es dem Einzelhandel doch blendend“, fügt er hinzu. Er könne nicht verstehen, warum sich „Penny“ mit Geschäftspartnern einlasse, welche dem Kunden übel mitspielten.
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Der Supermarkt argumentiert indes mit dem Wohle der Kunden: „Penny beauftragt an wenigen ausgewählten Standorten, an denen das Problem der Dauer/Fremdparker auf keine andere Art und Weise gelöst werden konnte, externe Dienstleister mit der Kontrolle der Parkplätze.“ Die Anzahl dieser Parkplätze liege bundesweit im einstelligen Prozent-Bereich.
Penny will Fremdparker abschrecken
„Grundsätzlich liegt es im Interesse unserer Kunden, stets ausreichend Parkflächen zur Verfügung zu haben, so dass sie ihre Einkäufe schnell und bequem erledigen können“, so Penny-Sprecher Andreas Krämer. Es gehe um die Bedürfnisse älterer oder gehbehinderter Menschen, ebenso von Familien und Kunden, die mit dem Auto zum Einkauf unterwegs sind. Schrankenregelungen würden mehrheitlich abgelehnt und als unpraktisch empfunden.
Zehn Parkplätze in Bochum
„Fair parken“ betreut in Bochum zehn Parkplätze. Penny arbeitet seit 2016 mit der Firma für Parkraumüberwachung zusammen und lässt außerdem Parkplätze an der Herner Straße, Wiescherstraße und der Alleestraße betreuen.
Auskunft über den Jahresumsatz in Bochum sowie Angaben zum durchschnittlichen Strafzettelaufkommen auf einem betreuten Parkplatz macht „fair parken“ auf Nachfrage nicht.
Axel Schmidt hält das für eine Ausrede – am Harpener Hellweg befinde sich nichts in der Nähe, was Fremdparken attraktiv mache. „Das Geschäftsmodell besteht nicht darin, Fremdparker abzuhalten, sondern schusselige Kunden abzuzocken“, vermutet er. Er hat das Knöllchen deshalb nicht akzeptiert und alle Hebel in Bewegung gesetzt: „Ich habe meinen Anwalt kontaktiert und das Penny-Kundenmanagement“, so Schmidt.
Mit erfolgreichem Ausgang: Weil Schmidt den Kassenbon aufbewahrt hat, muss er nicht zahlen. Dazu bietet die Internetseite von „Fair Parken“ zusammen mit dem Einkaufsbon, der dem Nachweis des Einkaufs zum Zeitpunkt der Strafzettelverteilung dient, die Möglichkeit, die Strafe annullieren lassen. Schmidt hat das getan. Gemindert wurde seine Wut nur in Teilen. Denn: „Ich habe den Kassenbon nur durch Zufall aufgehoben“, sagt er.
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