Bochum. Kein guter Tag für die Angeklagten im Prozess um die Bochumer Coronatest-Firma Medican. Für beide gab es schlechte Nachrichten.

Das war kein guter Vormittag für die beiden Angeklagten im BochumerMedican-Prozess wegen mutmaßlichen Abrechnungsbetruges mit Corona-Bürgertests. Nicht für den Sohn (26) und nicht für den Vater (48).

Dieser wurde von einem Zeugen (42), einem engen Geschäftspartner, am Mittwoch so dargestellt: „Das Verhalten von ihm war immer komisch. Er ist ein Mandant, der aufgrund seiner Merkwürdigkeit und Aggressivität aufgefallen war.“ Die Art seiner Sprache sei „sehr konfrontationsbelastet“ gewesen. Die Firma Medican sei „in der Kommunikation sehr schwierig“ und „chaotisch“ gewesen. Gegenüber seinen Mitarbeiterinnen, so der Zeuge, habe der Angeklagte „in sehr rauem Ton“ geredet.

Zeuge über Medican Bochum: „Für uns ein Zeichen, dass nicht sauber gearbeitet wurde“

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Der 42-Jährige ist Chef einer erfahrenen Ticketing-Firma, die im Frühjahr 2021 für Medican an vier Test-Standorten, unter anderem in Bochum, die Terminbuchung und Testabwicklung erledigt hat. Ihm seien dabei seltsame Dinge aufgefallen – etwa bei Konten, der Eingabe von einigen Tests oder bei bestimmten Mailadressen. Einmal sagte der Zeuge den Richtern: „Für uns ein Zeichen, dass nicht sauber gearbeitet wurde.“

Als dann Ende Mai 2021 in den Medien der Verdacht aufkam, dass Medican viel zu viele Tests bei der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet worden sein könnten, dachte der Zeuge: „Das war für uns schlüssig.“

Zeuge: Auf dem Coronatest-Markt herrschte damals „Goldgräberstimmung“

Laut Anklage soll Medican 25,1 Millionen Euro Betrugsschaden angerichtet haben durch überhöht abgerechnete oder gänzliche frei erfundene Tests – fast eine Million. Stundenlang wurde der Zeuge vernommen und gab dabei einen Einblick, wie kompliziert und vielschichtig die technische Organisation des damals explosionsartig wachsenden Coronatest-Marktes war. „Das war Goldgräberstimmung.“

Auch der mitangeklagte Sohn (ihm wird Beihilfe vorgeworfen) musste sich am Mittwoch nichts Gutes anhören. Seine Verteidiger hatten beantragt, das Verfahren gegen ihn „abzutrennen“, um möglichst schnell ein Urteil zu bekommen. Die Anwälte wollen nicht, dass ihr Mandant noch weitere Monate an diesem schon seit Anfang Dezember laufenden Prozess teilnehmen muss, weil sie einen Freispruch erwarten.

Landgericht Bochum lehnt Verfahrensabtrennung ab

Aus diesem Anliegen wird zumindest vorerst nichts. Die 6. Wirtschaftsstrafkammer lehnte den Antrag ab. Eine Verfahrensabtrennung sei „derzeit nicht zweckmäßig“, weil die Vorwürfe gegen den Sohn „noch nicht entscheidungsreif“ seien, sagte Michael Rehaag. Es müssten vorher noch einige Zeugen vernommen werden.

Fortsetzung: 1. April.