Bochum. Ein Familienvater aus Bochum wurde wegen Kindesmissbrauchs und Kinderpornografie verurteilt. Er hatte übers Internet Kontakt zu einer Elfjährigen.
Äußerlich lebte der Angestellte (38) aus Bochum in völlig bürgerlichen und gesicherten Verhältnissen: verheiratet, kleine Kinder, guter Verdienst und auch nicht vorbestraft. Gleichzeitig hatte er aber sexuellen Kontakt zu einer Elfjährigen und besaß Kinderpornografie. Am Freitag wurde er dafür verurteilt.
Im Februar 2019 hatte der Mann über die große Internetplattform „Knuddels“ ein elfjähriges Mädchen kennengelernt. Er gab sich unter einem Pseudonym als 16-Jähriger aus, das Mädchen als 13-Jährige. Seine Ansprache war sexualisiert. Auf seine Aufforderung schickte die Elfjährige ihm per WhatsApp ein Foto von ihrer nackten Brust. Er seinerseits erwiderte innerhalb der nächsten Minuten mit stark sexualisierten Fotos, die einen jungen Mann zeigen, der nicht er selber ist.
Polizei Bochum durchsuchte seine Wohnung und fand belastendes Material
Viele Monate später bekam die Mutter des Kindes mit, was da kommuniziert worden war. Die Polizei durchsuchte im August 2020 die Wohnung des Familienvaters und fand auf zwei seiner Handys kinder- und jugendpornografisches Material. Über die WhatsApp-Fotos hatte sie seine Telefonnummer gehabt.
Der Angeklagte war voll geständig. „Was hat Sie bewegt, sich als 16-Jähriger auszugeben?“, fragte die Richterin. Die Antwort war dürftig: „Kann ich so gar nicht sagen. Hat so seinen Lauf genommen.“ Heute sei das Thema für ihn durch. Er habe keinerlei Trieb, sich Kindern sexuell zu nähern.
Nach Bekanntwerden seiner Taten habe er sich „sehr ekelhaft und schlecht gefühlt“. Niemals wolle er, dass solchen Taten auch seinen Kindern widerfahren. Seine Ehe wurde stark belastet.
Ein Jahr Haft auf Bewährung und Geldzahlung an den Kinderschutzbund Bochum
Das Amtsgericht bestrafte den Mann mit einem Jahr Haft auf Bewährung. Zudem muss er 1500 Euro an den Kinderschutzbund Bochum zahlen. Der Kontakt zu der Elfjährigen habe „eine gewisse kriminelle Energie“ gehabt, so die Richterin. Das Urteil nahm der Angeklagte sofort an.
Die Anzahl der Fälle der bekannt gewordenen Kinderpornografie hat sich im Stadtgebiet Bochum seit 2018 verzehnfacht. Wie die Polizei in der Kriminalitätsstatistik 2021 mitteilt, gab es im Vorjahr fast 250 Verfahren.
Würde der jetzt abgeurteilte Besitz von Kinderpornografie nicht schon anderthalb Jahre zurückliegen, wäre die Gesamtstrafe wohl höher ausgefallen. Denn im Juli 2021 wurde der bewusste Besitz solcher Bilder vom Gesetzgeber zu einem „Verbrechen“ hochgestuft. Seitdem gilt: Mindeststrafe ein Jahr Haft.