Bochum. Ein verurteilter Sexualstraftäter (59) aus Bochum soll rückfällig geworden sein. Opfer soll ein Elfjähriger sein. Jetzt begann der Prozess.

Der 59-jährige Angeklagte aus Bochum ist wegen sexuellen Kindesmissbrauchs schon massiv vorbestraft, trotzdem steht er deshalb schon wieder vor dem Landgericht.

Er war im vorigen August vor dem Hauptbahnhof festgenommen worden, nachdem es einen Hinweis gab, dass er verbotenerweise mit einem elfjährigen Jungen unterwegs sei. Der 59-Jährige hatte wegen Missbrauchs bereits ab 2013 dreieinhalb Jahre im Gefängnis gesessen und befand sich nach der Entlassung im „Kurs“-Programm des Landes NRW („Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern“). Dieses soll die Rückfallgefahr von verurteilten Sexualstraftätern möglichst gering halten.

Der Angeklagte aus Bochum soll auch kinderpornografische Bilder gemacht haben

Aber obwohl er unter „Führungsaufsicht“ unter anderem der Polizei stand, soll er sich in seiner Wohnung an dem elfjährigen Jungen mehrfach vergangen haben – und dies auf ganz besonders schwere Weise. Angelockt haben soll er das Kind in einem Park in Bochum mit seiner Playstation, die er in seiner Wohnung habe. Auch kinderpornografische Bilder soll er gemacht haben.

In der Anklage ist auch von einem zweiten Jungen (10) die Rede, mit dem er sich trotz Kontaktverbotes getroffen habe. Zu den Vorwürfen hat sich der Angeklagte noch nicht geäußert. Auch schon 1997 soll er wegen Missbrauchs verurteilt worden sein.

Weitere Verurteilungen von Rückfalltätern in Bochum

Erst vor kurzem wurde ein Bochumer (36), der sich nach Sexualstraftaten im „Kurs“-Programm befand, erneut wegen solcher Verbrechen verurteilt: vier Jahre und drei Monate Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung (SV). Im Jahr 2018 bekam ein 34-jähriger Bochumer wegen einer überaus brutalen Vergewaltigung einer Frau auf dem Blumenfriedhof acht Jahre plus SV. Auch er war im „Kurs“-Programm.