Bochum-Grumme. Ursprünglich sollte die Hecke nur zurückgeschnitten werden, dann war sie weg. Anwohner ist sauer auf die Stadt Bochum. Diese räumt Fehler ein.

Als Sebastian Fiebich Anfang September von der Arbeit nach Hause kam, traute er seinen Augen kaum: Dort, wo Jahrzehnte eine Weißdornhecke gestanden hatte, war plötzlich nichts mehr. Vier Mitarbeiter der Stadt Bochum waren mit Kettensägen angerückt und hatten die Hecke komplett entfernt. „Und das im September – in der Vogelbrutschutzzeit“, ärgert sich Fiebich.

Bochum: Stadt-Mitarbeiter entfernen Hecke – Anwohner zieht vor Gericht

Sein Ärger rührt aber nicht nur vom missachteten Naturschutz her: Die verschwundene Hecke grenzte an das Grundstück des Grummers und verbarg den freien Blick auf Haus und Garten. Das ist nun anders. „Man kann unser komplettes Grundstück einsehen oder darauf laufen“, sagt Fiebich. Die Meerschweinchen, die zuvor frei durch den Garten liefen, müssen nun hinter Zäunen bleiben.

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Dass es so etwas wie einen rechtlichen Anspruch auf Sichtschutz nicht gibt, ist dem Grummer klar. Doch die gefällte Hecke hat eine Vorgeschichte: „Wir stehen seit etwa anderthalb Jahren mit der Stadt in Kontakt, um einen morschen Senkrechtzaun erneuern zu lassen, der sich vor der Hecke befand“, erklärt Fiebich.

Abgeholzte Hecke: Anwohner fordert Entschädigung von der Stadt Bochum

Die Heckertstraße, an der auch die Hecke stand, bildet einen Durchweg zum angrenzenden städtischen Friedhof. „Hier kommen oft Friedhofsbesucher vorbei, deshalb ist uns ein Sichtschutz sehr wichtig“, erläutert Fiebich. Mit der Stadt konnte man sich einigen: Der Zaun sollte erneuert werden, mit einer hälftigen Kostenübernahme der Stadt.

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„Dass die 70 bis 100 Jahre alte Hecke, die 14 Meter lang und zwei Meter hoch war, dabei erhalten bleiben soll, haben wir immer betont“, so Fiebich. Nur von einer Kürzung der Hecke soll die Rede gewesen sein. „Die gesamte Kommunikation war total chaotisch und jetzt ist dem Ganzen eine erhaltenswerte Hecke zum Opfer gefallen“, ärgert sich Fiebich.

Stadt Bochum räumt Kommunikationsfehler ein

Er fordert von der Stadt eine angemessene Entschädigung. Bislang wurden ihm aber nur kleine, weniger als anderthalb Meter hohe Heckenpflanzen, angeboten. „Die Setzlinge müssen jeden Tag gegossen werden, das müssten wir selbst übernehmen“, sagt Fiebich.

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Er erinnert daran: „Wenn ich als Privatmann eine Hecke in der Brutschutzzeit fälle, muss ich dafür ein Bußgeld zahlen.“ Geregelt ist das im Bundesnaturschutzgesetz (siehe Infobox). Er fordert eine Hecke in ordentlicher Höhe, die auch optisch in die Siedlung passt. „Also zum Beispiel keine Buchenhecke“, sagt er. Auch mit der Kostenübernahme des gesamten Zauns könnte die Stadt ihm entgegenkommen, schlägt der Anwohner vor.

Hecke weg: Anwohner ist Sichtschutz wichtig

Die Stadt räumt den Fehler ein: „Aufgrund eines Kommunikationsfehlers mit den ausführenden Mitarbeitern ist die Hecke tatsächlich fälschlicherweise komplett entfernt worden“, bedauert Stadtsprecher Peter van Dyk. Selbstverständlich sei vorab kontrolliert worden, ob sich Tiere in der Hecke befunden hätten. „Mitarbeiter der Stadt haben sich bei der Familie bereits entschuldigt“, sagt van Dyk. Nun werde händeringend nach einer Lösung gesucht.

Gesetzlich geregelt

Das Bundesnaturschutzgesetz legt seit 2010 bundesweit einheitlich fest, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen.

Ausgenommen sind Bäume, die in Haus- oder Kleingärten stehen. Jederzeit erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen. Wenn sich aber Vögel den Baum als Nistplatz ausgesucht haben, muss das Vorhaben zurückgestellt werden.

Dem Wunsch der Familie – die Wiederherstellung der Hecke in selber Höhe und des davor gelagerten Zauns – erteilt die Stadt aber bereits eine Absage. „In den Baumschulen kann man so hohe Hecken gar nicht bekommen“, sagt van Dyk. Größen von höchstens 1,30 Metern Höhe seien dort Standard, danach müsse die Hecke wachsen.

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„Dann soll der Sichtschutz, der vorher gegeben war, anderweitig wiederhergestellt werden“, fordert Fiebich und ergänzt: „Und zwar nicht erst im Jahr 2022 oder 2023.“ Er sei bereit, das Vorhaben selbst in die Hand zu nehmen, die Stadt müsse dann nur die entsprechenden Kosten tragen. „Das hatten wir im Übrigen auch von Anfang an vorgeschlagen, dann würde die Hecke heute noch stehen“, sagt Fiebich.

Inzwischen liegt das Verfahren beim Anwalt. „Weil es sich nun um eine rechtliche Streitigkeit handelt, können wir keine weiteren Auskünfte erteilen“, sagt van Dyk.