Bochum. Wegen mutmaßlicher Höhergruppierungen einiger Betriebsräte des USB Bochum ermittelt die Staatsanwaltschaft. Es gab eine Durchsuchung.
Die Zentrale des Umweltservice Bochum (USB) ist am Dienstagvormittag von der Staatsanwaltschaft, IT-Spezialisten und der Polizei durchsucht worden. Das erfuhr die WAZ. Wie Oberstaatsanwalt Paul Jansen sagte, wurden mehrere Unterlagen in Papier- und digitaler Form beschlagnahmt.
Es geht um den Anfangsverdacht der Untreue: Die Ermittler prüfen, ob Betriebsräte (BR) des USB in den Genuss ungerechtfertigter Höhergruppierungen gekommen sind.
Ermittlungen gegen 13 BR-Mitglieder und die Geschäftsführung
Es geht um insgesamt 13 BR-Mitglieder. Gegen diese sowie gegen die Geschäftsführer des USB wird jetzt ermittelt.
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Begleitet wurde die Aktion der Strafverfolger von der Polizei. Der USB habe die Unterlagen ohne Probleme herausgegeben, heißt es in der Staatsanwaltschaft.
Ein konkretes Motiv für die mutmaßlichen Höhergruppierungen von BR-Mitgliedern ist bisher nicht bekannt. Das sei letztlich aber für eine mögliche Strafbarkeit auch nicht entscheidend, sagte Jansen.
Möglicher Verstoß gegen Betriebsverfassungsgesetz
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Grundlage der Ermittlungen ist Paragraf 119 des Betriebsverfassungsgesetzes. Darin heißt es, dass die Behinderung oder Störung der Tätigkeit des Betriebsrates oder die Begünstigung und Benachteiligung von Betriebsratsmitgliedern „um ihrer Tätigkeit willen“ mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe sanktioniert wird.
Beim USB arbeiten rund 700 Mitarbeiter
Beim USB Bochum, eine städtische Tochter, arbeiten zurzeit insgesamt rund 700 Menschen.
Allein rund 200 sind bei der Straßenreinigung tätig, mehr als 200 bei der Müllabfuhr.
Im gesamten Stadtgebiet betreibt der USB sechs Wertstoffhöfe.
Die Staatsanwaltschaft reagierte mit der Durchsuchung auf eine anonyme Anzeige. Ihr liegt auch der Vorwurf vor, dass einige Betriebsräte „gefügig“ gemacht werden sollten.
Der USB musste erst vor wenigen Monaten im Justizzentrum am Ostring erscheinen. Damals ging es um Formfehler bei der Wahl zum Aufsichtsrat, in dem auch Aufsichtsräte vertreten waren. Das Arbeitsgericht entscheid, dass die Wahl wiederholt werden muss. Das ist inzwischen passiert. Jetzt ist der Aufsichtsrat anders besetzt als vorher.
Der USB wollte sich am Dienstag auf Anfrage nicht näher zu dem Anfangsverdacht äußern. USB-Sprecher Jörn Denhard sagte der WAZ nur: „Die Geschäftsführer haben mit der Staatsanwaltschaft umfangreich kooperiert und alle gewünschten Daten und Informationen zur Verfügung gestellt.“
Schon einmal wurde wegen gleichartiger Vorwürfe beim USB ermittelt
Schon einmal, 2015, hatte der USB Ärger mit der Anklagebehörde gehabt. Der damalige Geschäftsführer und der damalige Betriebsratschef mussten wegen einer Gehaltsaffäre vor das Bochumer Amtsgericht. Der BR-Chef sollte eine Gehaltserhöhung um viele hundert Euro erhalten haben, obwohl er gar keine anderen Aufgaben erfüllte als bisher. Eingefädelt haben sollte dies der Mitangeklagte. Beiden wiesen es von sich, krumme Sachen gemacht zu haben.
Das Verfahren gegen den damaligen BR-Chef wurde ohne Auflagen wegen „geringer Schuld“ eingestellt, das gegen den damaligen USB-Chef ebenfalls, allerdings nur gegen eine Zahlung von 5000 Euro an den Kinderschutzbund. Der Vertrag mit ihm wurde wegen der Gehaltsaffäre nicht verlängert.