Bochum. Die Stadt Bochum ist mit 25 Kräften unterwegs, um die Corona-Schutzverordnung zu kontrollieren. Ein Minister hatte Defizite in Gemeinden beklagt.
Nach der pauschalen Kritik von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) an angeblich zu wenig städtischen Kontrollen der Corona-Schutzverordnung hat die Stadt Bochum darauf verwiesen, dass sie bereits 25 Kräfte im Einsatz habe, die ausschließlich draußen auf der Straße die Abstands- und Maskenpflichten überwachen.
Laumann hatte Defizite bei der Kontrolle der Corona-Schutzauflagen in den Gemeinden beklagt. Das betreffe etwa die Anzahl der Kunden in Supermärkten. Jedes Ordnungsamt müsse sich fragen lassen: „Kontrollierst Du Knöllchen oder die Corona-Schutzverordnung?“ Auch die Polizei könne stärker helfen.
Personal im Ordnungsamt in Bochum wird weiter aufgestockt
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Das Bochumer Ordnungsamt schickt zurzeit zwölf Stammkräfte los, um die Regeln der Corona-Schutzverordnung in Supermärkten und anderen Einzelhandelsgeschäften, auf öffentlichen Plätzen, in der Fußgängerzone, in Bussen und Bahnen und andernorts zu kontrollieren. Hinzu kommen vier Auszubildende sowie neun weitere Unterstützungskräfte. Dieses Personal werde noch weiter aufgestockt, sagte am Freitag ein Stadtsprecher.
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Nach dem zuletzt bekannten Stand vom Oktober hat die Stadt bereits knapp 1000 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet. Sollten alle Fälle rechtskräftig werden, würden daraus rund 345.000 Euro an Ordnungsgeldern resultieren.
Ämter in Bochum helfen sich untereinander aus
Das Land, betont die Stadt, habe die Corona-Schutzverordnung den Gemeinden zwar aufgegeben, gleichzeitig aber kein zusätzliches Personal zur Überwachung bereitgestellt; das müsse die Stadt aus eigenen Kräften schaffen. Schon jetzt helfen sich Mitarbeiter einzelner Ämtern gegenseitig aus, um die Herausforderungen der Pandemie zu bewältigen und auch die Corona-Kontrollen draußen zu gewährleisten.
Die Kontrollen, so der Stadtsprecher, seien zwar „ein absoluter Schwerpunkt“ im Ordnungsamt. Allerdings hätten die Bürger auch auf anderen Gebieten wie etwa beim ruhenden Verkehr ein Recht darauf, dass Parkverstöße oder andere Behinderungen kontrolliert würden.