Bochum. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird ab Dienstag (20.) in der Innenstadt verpflichtend. Die Regel gilt jeweils von 9 bis 24 Uhr.

In weiten Teilen der Bochumer Innenstadt wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verbindlich. Die neue Regel gilt ab Dienstag, 20. Oktober, jeweils m Zeitraum zwischen 9 und 24 Uhr. Mit dieser neuen Allgemeinverfügung reagiert die Stadt auf die fortschreitend ansteigenden Corona-Zahlen. Grundlage dafür, so teilte die Stadt am späten Abend mit, ist die Corona-Schutzverordnung des Lande NRW.

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In weiten Teile der City gilt „Maskenpflicht“

Mit der verschärften „Maskenpflicht“, soll der öffentliche Raum, insbesondere in stark frequentierten und baulich kritischen Bereiche in der Innenstadt (vor allem n den Fußgängerzonen und im Bereich der Brüderstraße) sicherer gemacht werden. Folgende Straßen – oder Abschnitte von Straßen – sind davon betroffen.

- Konrad-Adenauer-Platz

- Kortumstraße, Hausnummer 1/2 bis 111/118

- Kerkwege

- Brüderstraße

- Husemannplatz

- Huestraße von Hausnummer 3/4 bis Husemannplatz

- Hellweg, Hausnummer 1/2 bis 15/20

- Dr.-Ruer-Platz

- Grabenstraße von Kreuzung Bongardstraße bis Kreuzung Hellweg

- Schützenbahn

- Pariser Straße

- Harmoniestraße

Inzidenzwert springt auf 65,2

Die Kontrollen der „Sperrstunde“ am vergangenen Wochenende, 17./18. Oktober, durch den Kommunalen Ordnungsdienst und die Polizei verliefen bis auf wenige Ausnahmen positiv. Nur in zwei Fällen mussten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes tätig werden und die gastronomischen Einrichtungen nach 23 Uhr schließen. Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten wurden eingeleitet.

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Die Sperrstunde wurde eingerichtet, nachdem in Bochum der Inzidenz-Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Schnitt der vergangenen sieben Tage überschritten worden ist. Jetzt gilt die sogenannte Gefährdungsstufe 2 der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes. Diese Stufe, so die Stadt, könne erst wieder aufgehoben werden, wenn der Inzidenzwert von 50 in sieben aufeinander folgenden Tagen wieder unterschritten wurde.

Worauf sich die Regeln zurückführen lassen

Mit eine Allgemeinverfügung kann eine Stadt konkret regeln für bestimmte Personenkreise durchsetzen. Auch können Gruppen und Örtlichkeiten, an denen diese Regeln gelten definiert werden.

Die NRW-Coronaschutzverordnung erlaubt es den Städten bestimmte regionale Gegebenheiten und Anpassungen vorzunehmen. Dies wird etwa in Paragraf 15a der Verordnung geregelt.

Sperrstunde und Einschränkungen gelten weiter

Weiterhin dürfen an Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung höchstens zehn statt bisher 25 Personen teilnehmen. Es bleibt dabei, dass der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig ist und sich in der Öffentlichkeit außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen dürfen. Bei Veranstaltungen sind innen und außen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die Stadt lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu.

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Insgesamt sind in Bochum seit März 1785 (+41) Menschen positiv auf das Corona-Virus getestet worden. 1414 (+23) sind insgesamt genesen, 28 (+/-0) an bzw. mit Covid-19 verstorben. Aktuell (20.) sind 343 (+18) Personen infiziert, 24 (+5) davon werden stationär, sieben (-1) von ihnen intensiv-medizinisch betreut. Die Zahl der Infektionen im Schnitt der letzten sieben Tage gerechnet pro 100.000 Einwohner beträgt 65,2.

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