Bochum. Zu vier Jahren Haft wegen Missbrauchs wurde ein Familienvater (52) aus Bochum verurteilt. Er soll ein Kind zu einer Prostituierten gemacht haben.

Der 52-jährige Familienvater aus Bochum hatte in dem zweieinhalb Monate dauernden Prozess vor dem Landgericht geschwiegen. Er wollte Freispruch. Aber die 3. Strafkammer war felsenfest davon überzeugt, dass er die Schulkameradin seiner zwei Söhne in zwölf Fällen sexuell missbraucht hatte, viermal auf besonders schwere Weise. Die heute 15-Jährige war zur Tatzeit 13 und 14 Jahre alt. Die Strafe: vier Jahre Haft.

Die Staatsanwältin hatte sechs Jahre gefordert , der Anwalt des Mädchens, Knuth Meyer-Soltau, sieben Jahre und fünf Monate.

Bochumer Richter: „Null Zweifel“ an der Schuld des Angeklagten

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Es sei „unbeschreiblich, was Sie sich alles zu Schulden haben kommen lassen“, sagte Richter Johannes Kirfel. Nach Überzeugung der Kammer hatte der bisher unbestrafte Industrie-Angestellte das anfangs 13-jährige Mädchen mit Geldzahlungen dazu gebracht, ihm bei sexuellen Manipulationen im Auto zuzugucken und später auch aktive sexuelle Handlungen vorzunehmen. Auch im Internet über WhatsApp soll er sich mit dem Kind verabredet haben.

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Später habe er sich mit der Schülerin in Hotels in Bochum und Duisburg getroffen und dort den Geschlechtsverkehr vollzogen. Er soll ihr dafür Geldbeträge zwischen 50 und 200 Euro gegeben haben, damit sie das mitmacht. „Er wusste, dass sie wenig Taschengeld hatte“, sagte Kirfel.

Es bestünden „Null Zweifel“, dass sich alles so zugetragen habe. Der Angeklagte habe das Opfer „systematisch zur Prostituierten gemacht“.

Angeklagter aus Bochum kam nach dem Urteil vorläufig frei

Außerdem habe er „systematisch seine Familie zugrunde gerichtet mit seinen kriminellen Handlungen“. Seine Ehefrau habe im Zeugenstand zu seinen Gunsten dreist gelogen, obwohl sie von ihm regelmäßig betrogen worden sei. Sogar im Ehebett soll er das einmal heimlich mit dem Mädchen getan haben. Er sei „ein triebgesteuerter Mann“ mit „egoistischen Motiven“. Er sei jetzt „beruflich, gesellschaftlich und finanziell völlig erledigt“.

Aufgrund eines WAZ-Berichtes über den Prozess hatte sich eine weitere Schülerin bei der Polizei gemeldet: Auch bei ihr habe er das versucht, mit einem Angebot von 300 Euro, sagte sie. Sie habe aber abgelehnt. Die Zeugin war damals 13.

Der Angeklagte war während der Hauptverhandlung in U-Haft genommen worden wegen Verdunklungsgefahr. Nach dem Urteil wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt bis zu einem möglichen Haftantritt; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 52-Jährige muss sich aber zweimal pro Woche bei der Polizei melden.