Bochum. Wegen sexuellen Erpressung von Kindern und Vergewaltigung wurde ein Student in Bochum zu langer Haft verurteilt. Das Hauptopfer leidet extrem.
Bis zum Jahr 2018 führte der angeklagte Student (26) aus Bochum ein geradliniges Leben. Doch er hatte auch, so Richterin Isabel Hoffmann, „eine dunkle Seite“. Er erpresste fünf Mädchen im Internet mit Nacktbildern und eines – elf Jahre alt – vergewaltigte er sogar. Am Montag wurde er vom Landgericht Bochum zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
2018 und 2019 hatte der Student über Instagram und andere soziale Netzwerke Kontakt zu Mädchen im Alter zwischen zehn und 13 Jahren aufgenommen. Er wählte sie „nach dem Aussehen, nach dem Gesicht“ aus, wie er im Prozess sagte. Um besser das Vertrauen der Kinder zu gewinnen, gab er sich zunächst selbst als Mädchen aus. Nach und nach brachte er sie dazu, ihm Nacktbilder -und Videos zu senden.
„Du musst oder dein Leben geht kaputt“, drohte der Täter aus Bochum
Auch interessant
Dann forderte er immer weitere Aufnahmen und erpresste sie damit, die bereits gesendeten Bilder zu veröffentlichen. Teilweise hatte er auch Erfolg damit, indem er im Internet eine große Angst aufbaute, zum Beispiel mit einem Countdown. „Du musst oder dein Leben geht kaputt“, drohte er einmal. Die Richterin sprach von einem „planvollen Vorgehen im Internet“.
Das schlimmste Verbrechen dieser Serie: Eine Elfjährige aus Dortmund, die er zuvor bereits erpresst hatte, traf er in seinem Auto und vergewaltigte sie unter brutalem verbalen Druck: Er werde gleich „sauer“, wenn sie nicht das täte, was er wolle. Die Tat filmte er mit seinem Handy. Danach wolle er noch ein zweites Treffen, das erste sei doch nicht so schlimm gewesen. Dazu kam es aber nicht mehr.
Hauptopfer ist „massiv traumatisiert“
Die psychischen Folgen für die Elfjährige sind extrem. „Sie ist massiv traumatisiert“, sagte die Richterin. Dreimal habe sich das Opfer durch Ritzen selbst verletzt; einmal, als es die Zeugenladung zum Prozess erhielt. Unter Vollnarkose habe es operiert werden müssen. Weil der Angeklagte voll geständig ist, brauchte das Kind am Ende nicht auszusagen.
15.000 Euro will der Angeklagte (bzw. seine Familie) innerhalb eines „Täter-Opfer-Ausgleichs“ ans Opfer zahlen, ein großer Teil wurde schon überwiesen.
Verurteilt wurde der Querenburger auch wegen Besitzes von mehreren Tausend kinder- und jugendpornografischen Aufnahmen, die er sich im Netz heruntergeladen hatte. Seit Mai sitzt er in U-Haft. Das Urteil nahm er sofort an. Ohne Geständnis und Täter-Opfer-Ausgleich wären wohl rund acht Jahre Haft verhängt worden, hieß es auf der Richterbank.