Bochum. Gleich drei große Prozesse wegen Verdachts des sexuellen Kindesmissbrauchs in Bochum verhandelt das Landgericht. Haftstrafen stehen im Raum.

Das Landgericht Bochum verhandelt zurzeit gleichzeitig drei besonders schwere Anklagevorwürfe wegen sexuellen Kindesmissbrauchs. In jedem einzelnen Fall sind die Umstände und das mutmaßliche Ausmaß so schwerwiegend, dass alle Angeklagten in U-Haft sitzen.

Einer (52) kam sogar – und das ist selten der Fall – während des laufenden Prozesses ins Gefängnis, weil die 3. Strafkammer eine Verdunklungsgefahr sah und einen Haftbefehl ausstellte. In den ersten Sitzungen ab dem 11. August hatte der verheiratete Familienvater aus Bochum den Saal A3.18 noch als freier Mann betreten und wieder verlassen. Nun droht ihm eine jahrelange Haftstrafe.

Angeklagter aus Bochum wurde während der Hauptverhandlung ins Gefängnis gesperrt

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Der Angeklagte soll sich an einer Mitschülerin seiner Söhne regelmäßig schwer vergangen haben. Über WhatsApp soll er sich mit dem damals 13, später 14 Jahre alten Kind verabredet und sie dann gegen Geldversprechen (zwischen 50 und 100 Euro) bis zu fünfmal in seinem Auto missbraucht haben.

Während der Prozess bereits begonnen hatte, wurde noch eine zweite Anklage hinterhergeschoben mit Vorwürfen, die noch gravierender sind: In weiteren fünf Fällen soll der Mann mit der Schülerin – gegen Zahlung von mindestens 150 Euro – in Hotels den Geschlechtsverkehr vollzogen haben. Sie war zum fraglichen Zeitraum in fast allen Fällen erst 13 Jahre alt. Mittlerweile ist sie 15.

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Der Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen. Wann die 3. Strafkammer ein Urteil verkündet, ist noch unklar.

Aufgrund der WAZ-Berichterstattung hatte sich auch eine weitere Zeugin (15) bei Gericht gemeldet; auch bei ihr habe der Angeklagte versucht, sie gegen Geld zu sexuellen Handlungen zu überreden, sie habe aber abgelehnt.

In einem zweiten Fall steht ein 69-jähriger Großvater aus Bochum vor der 8. Strafkammer. Ihm wird vorgeworfen, sich an seiner Enkeltochter auf teilweise besonders schwere Weise vergangen und davon Fotos und Videos gefertigt zu haben. Auch Nacktaufnahmen ohne Körperkontakt stehen in der Anklage, die insgesamt 28 Übergriffe auflistet.

Das Kind war im Anklagezeitraum (2018 bis April 2020) zwischen acht und zehn Jahre alt.

5. Strafkammer in Bochum hat in diesem Jahr schon zwei Haftstrafen wegen Missbrauchs verhängt

Weitere Verhandlungstage am 12. und 13. November

Der Prozess vor der 3. Strafkammer gegen den 52-jährigen Familienvater aus Bochum, der sich an einer Mitschülerin seiner Söhne vergangen haben soll, wird am kommenden Freitag (13.) fortgesetzt.

Der Prozess vor der 8. Strafkammer gegen den 69-jährigen Bochumer, der seine Enkeltochter missbraucht haben soll, geht am kommenden Donnerstag (12.) weiter.

Einen dritten mutmaßlichen Fall des sexuellen Kindesmissbrauches verhandelt zurzeit die 5. Strafkammer, die in diesem Jahr bereits zwei langjährige Haftstrafen wegen solcher Verbrechen in Bochum verhängt hatte. Diesmal wirft die Staatsanwaltschaft einem 30-jährigen Bochumer vor, in mehr als 100 Fällen seine Nichte sexuell missbraucht zu haben, indem er sie unterhalb der Kleidung berührt oder weitergehende sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen habe.

Tatzeitraum laut Anklage: 2015 bis Mai 2020. Damals war das Kind zwischen acht und 13 Jahre alt.

Der Angeklagte ist geständig. Am 20. November will die Kammer das Urteil sprechen.

Erst am 12. Oktober hatte dieselbe Kammer einen 26-jährigen Studenten zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, weil er fünf Mädchen im Internet mit Nacktbildern erpresst und eines in seinem Auto vergewaltigt hatte. Das Kind war zur Tatzeit elf Jahre alt. Durch das Verbrechen ist es „massiv traumatisiert“, sagte die Richterin im Urteil. Der Angeklagte war geständig.

Im vergangenen Mai hat dieselbe Kammer einen 36-jährigen Bochumer zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt: Sie war überzeugt, dass er vor dem März 2018 seine heute 13-jährige Stieftochter in damals gemeinsamen Wohnungen in Wattenscheid oder Herne in fünf Fällen sexuell missbraucht hatte, davon zweimal schwer. Der Mann bestritt das im Prozess: „Ich kann nicht gestehen, was ich nicht gemacht habe.“