Bochum. Drei Bochumern wirft die Staatsanwaltschaft ein „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ in der Stadt vor. Sie hat jetzt Anklage erhoben.
Mit bis zu 136 Stundenkilometern sollen die beiden Sportwagen durch die Innenstadt gerast sein. Die Staatsanwaltschaft wirft den mutmaßlichen Fahrern vor, ein illegales Autorennen gefahren zu sein. Jetzt hat sie gegen die beiden Fahrer und einen Beifahrer Anklage erhoben.
Das hat Amtsgerichtsdirektor Oliver Hoffmann jetzt auf Anfrage der WAZ bestätigt.
Die gefährliche Fahrt hat sich in der Nacht des 31. März um 0.25 Uhr auf der Allee- und der Essener Straße ereignet. Beteiligt waren ein Mercedes AMG GT und ein Jaguar F-Type. Der gesamte Neupreis liegt bei mehr als 200.000 Euro. Am Steuer sollen zwei 27 und 31 Jahre alte Bochumer gesessen haben, auf dem Beifahrersitz des Jaguar dessen Halter, ein ebenfalls 27-jähriger Bochumer.
„Im Zick-Zack überholten sie rücksichtslos unbeteiligte Autos“
Auch interessant
Die Polizei, die damals mit einem Streifenwagen unterwegs und zufällig vor Ort war, berichtete, dass die Sportwagen in Richtung Höntrop mit durchdrehenden Reifen beschleunigten. „Im Zick-Zack überholten sie rücksichtslos unbeteiligte Autos und bremsten andere aus.“ Auch eine rote Ampel an der Kreuzung Engelsburger Straße sollen sie ignoriert haben.
Sogar mit bis zu 200 km/h sollen sie laut Polizei unterwegs gewesen sein. Das ließ sich im Ermittlungsverfahren aber nicht erhärten. Die 136 km/h, die jetzt in der Anklage stehen, sind aus dem Bordcomputer des Mercedes ausgelesen worden.
Staatsanwaltschaft will die Sportwagen als „Tatmittel“ dauerhaft einziehen
Die drei jetzt Angeschuldigten waren damals nach wenigen Minuten nahe der Einmündung Wattenscheider Hellweg/Stephanstraße von der Polizei angehalten worden. Die Beamten waren dem Mercedes und dem Jaguar hinterhergerast und haben ein Video mit der Kamera am Innen-Rückspiegel gemacht. Das Video wird möglicherweise vor Gericht abgespielt. Noch hat das Gericht die Anklage aber nicht zugelassen und deshalb auch noch keinen Termin festgesetzt.
Die beiden Sportwagen sind seit der Fahrt beschlagnahmt – als „Tatmittel“. Dagegen wurde von Beschuldigtenseite Beschwerde beim Landgericht eingelegt. Die Richter wiesen sie zurück. Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt, die Wagen für immer einzuziehen. Sie könnten dann versteigert werden.
Auch die Führerscheine sind den Angeschuldigten Anfang Mai abgenommen worden.
Mercedes-Fahrer hält die Vorwürfe für überzogen
Der Mercedes-Fahrer hält die Vorwürfe für überzogen. Er bestreitet, ein Rennen gefahren zu sein. „Die Essener Straße war so leer“, hatte er der WAZ gesagt. Und 136 km/h in einer Tempo-70-Zone: „Das kann jedem passieren.“ Trotzdem bereue er sein Verhalten damals.
Angeklagt ist der erst 2017 neu geschaffene Strafparagraf 315 d: „Verbotene Kraftfahrzeugrennen.“ Den Angeschuldigten droht eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe..