Bochum. Wegen einer Raserei mit bis zu 136 km/h auf der Essener Straße sind drei Bochumer verurteilt worden. Zwei verloren auch ihren Führerschein.
Wegen eines verbotenen Autorennens hat das Amtsgericht Bochum am Montag drei Bochumer (28, 31, 32) verurteilt. Sie waren mit ihren beiden rund 450 PS starken Sportwagen über die Essener Straße gerast. Mit 136 Stundenkilometern bei erlaubtem Tempo 70.
Die beiden Fahrer (28, 33) aus Bochum sollen jeweils 7200 Euro zahlen (120 Tagessätze). Ihnen wurde zudem die Fahrerlaubnis entzogen. Einen Beifahrer (32) verurteilte das Gericht wegen Beihilfe zu 3200 Euro (40 Tagessätze). Die beiden Fahrzeuge wurden entgegen der Forderung der Staatsanwaltschaft nicht dauerhaft beschlagnahmt. „Dass wir nicht einziehen, hat nichts damit zu tun, dass Sie etwas richtig gemacht haben“, stellte Richter Axel Deutscher im Urteil klar. „Sie können von Glück reden, dass niemand in der Nähe der Fahrbahn war.“
Am Abend des 31. März 2019 um 0.25 Uhr waren die Fahrer mit einem Mercedes AMG GT und einem Jaguar F-Type erst ganz normal nebeneinander die Alleestraße stadtauswärts gefahren und hatten dann auf der Essener Straße spontan stark beschleunigt.
Anklage: Andere unbeteiligte Autos im Zickzack überholt
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Die Anklage warf ihnen vor, die Zweisitzer so stark beschleunigt zu haben, dass die Reifen durchdrehten. An der Kreuzung zur Engelsburger Straße sollen sie eine rote Ampel überfahren und mehrere unbeteiligte Autofahrer im Zickzack überholt haben. Diese hätten teilweise stark abbremsen oder ausweichen müssen, um eine Kollision zu vermeiden. Das war aber im Prozess umstritten.
Das Tempo von 136 km/h hatte eine Auswertung des Bord-Computers im Mercedes ergeben. Anfangs hatte die Polizei sogar von bis zu 200 km/h geredet. Eine Streifenwagen-Besatzung hatte die zwei Autos verfolgt und mit einer Kamera am Rückspiegel gefilmt. In der Stephanstraße in Westenfeld wurden die Sportwagen angehalten, weil diese dort eingebogen waren. Einen Unfall gab es nicht.
Mercedes-Fahrer aus Bochum räumt zu hohes Tempo ein: „Tut mir leid“
Der 28-jährige Mercedes-Fahrer (auch der Eigentümer) räumte denn auch ein, viel zu schnell gefahren zu sein. „Es tut mir leid, dass ich das gemacht habe. Ich hatte mein Fahrzeug aber unter Kontrolle gehabt.“ Er sei eigentlich „nicht der Fan von Zu-schnell-Fahren“. Eine Verabredung zu einem Autorennen bestritt er aber.
Neben ihm hatte damals der Jaguar-Eigentümer (32) gesessen. Er wisse nichts von einem Autorennen, sagte er den Richtern. Seinen Wagen hatte er damals an seinen besten Freund (33) verliehen. Dieser schwieg im Prozess.
Auch die Führerscheine wurde eingezogen
Seit der Fahrt waren die Autos (Neupreis: mehr als 200.000 Euro) beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft wollte sie ihnen für immer wegnehmen, als „Tatmittel“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Polizei-Video wurde im Gerichtssaal zwar gezeigt, war aber nur für die Prozessbeteiligten zu sehen, nicht wie vorgesehen auch für die Zuschauer. Grund: Im neuen Justizzentrum funktionierte die Technik nicht.