Bochum. Weil die schwangere Cortina Rohde nicht arbeiten darf, steht ihr Geld vom Jobcenter zu. Doch darauf wartet sie Monate – wegen eines Fehlers.
Monate muss Bochumerin Cortina Rohde auf Geld des Jobcenters warten. Die 20-Jährige ist schwanger und hat gerade ihre Ausbildung als staatlich geprüfte Sozialassistentin abgeschlossen. Weil sie in wenigen Wochen ihr Baby erwartet, darf sie nicht in ihrem Beruf arbeiten. Deshalb steht ihr Geld vom Jobcenter Bochum zu, auf das sie wegen eines Fehlers fast vier Monate warten muss. Irgendwann können Cortina und ihre Mutter Kerstin Rohde die Miete nicht mehr bezahlen.
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Im Juli dieses Jahres stellt Cortina Rohde beim Jobcenter ihren Antrag und bekommt daraufhin diese Antwort: Ihre Mutter Kerstin Rohde müsse den Antrag stellen, weil beide eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Immer wieder reicht das Mutter-Tochter-Duo Unterlagen nach, zwischendurch hätten sie die Info bekommen, dass nun alle Sachen da wären. Beim nächsten Anruf stellt sich dann aber heraus, dass doch noch etwas fehlt. Vom ersten Antrag Anfang Juli bis Ende September vergehen Monate.
Jobcenter Bochum macht Fehler: Familie muss auf ihr Geld warten
Vergangene Woche Mittwoch ruft Kerstin Rohde erneut beim Jobcenter an. „Da war immer noch nichts passiert“, erzählt die Frau, die Servicekraft in der Altenpflege ist. Weil die finanzielle Situation der Rohdes immer ernster wird, bittet sie am Telefon um einen Vorschuss, um laufende Kosten decken zu können. Da habe der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin einfach aufgelegt. Bei einem erneuten Gespräch kurz darauf habe man Kerstin Rohde dann gesagt, dass immer noch Lohnabrechnungen und Kontoauszüge fehlen. Obwohl es zuvor geheißen habe, dass alle Unterlagen da sind.
Kerstin und Cortina Rohde verzweifeln und wenden sich an die WAZ. „Bis zum heutigen Tag haben wir nicht einen Cent gesehen“, schildern die beiden – obwohl ihnen das Geld zustehe. Nach einer Anfrage steht fest: Das Jobcenter Bochum hat einen Fehler gemacht.
Einkommen darf nicht auf Geld angerechnet werden, dass Tochter zusteht
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Weil Cortina Rohde schwanger ist, darf das Einkommen ihrer Mutter nicht auf das Geld angerechnet werden, dass der 20-Jährigen zusteht, obwohl beide eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Das ist „ab Beginn der Schwangerschaft und bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres des Kindes ausgeschlossen“, heißt es im Sozialgesetzbuch. Mutter Kerstin Rohde hätte also viele Auskünfte gar nicht erst rausgeben müssen. „Das hätte uns auffallen müssen“, räumt Jobcenter-Sprecher Johannes Rohleder ein. „Wir haben uns für diesen Fehler entschuldigt.“ Erst am Dienstagmorgen fiel dem Jobcenter dieser Fehler auf, nach Anfrage der WAZ.
Corona wirkt sich nicht auf Bearbeitung der Anträge aus
Insgesamt liege die Bearbeitungsdauer für Anträge beim Jobcenter deutschlandweit bei 14 Tagen, nachdem alle Anträge vollständig eingereicht sind. „In Bochum sind wir da deutlich drunter“, sagt Sprecher Johannes Rohleder.
2020 seien die internen Zahlen besser als die 2019 – Corona wirkt sich laut Rohleder nicht negativ auf die Bearbeitungsdauer aus.
Grund dafür, dass es länge dauert, bis Anträge genehmigt werden können, seien häufig unvollständige Unterlagen.
Noch am selben Tag hat das Jobcenter die Leistungen von Cortina Rohde bewilligt, nachwirkend bis zum 31. Oktober. Ab dem 1. November zieht die werdende Mutter in eine eigene Wohnung, bildet da eine eigene Bedarfsgemeinschaft, bald mit ihrem noch ungeborenen Kind. Auch hierfür sind die Anträge jetzt bewilligt. Das Jobcenter bezeichnet den Vorfall als einen Einzelfall. „Das passiert leider“, gibt Rohleder zu. In mehr als 90 Prozent der Fälle laufe aber alles so, wie es soll.