Bochum. Ein Familienvater (52) aus Bochum soll eine Mitschülerin (13) seiner Söhnen mehrfach sexuell missbraucht habe. Am Dienstag begann der Prozess.

Die Vorwürfe wiegen so schwer, dass eine mehrjährige Haftstrafe im Raum steht. Ein verheirateter Familienvater (52) aus Bochum soll eine minderjährige Mitschülerin seiner Söhne mehrfach sexuell missbraucht haben. Anfangs war sie 13, später 14 Jahre alt.

Und es gibt noch eine zweite Anklageschrift gegen den Mann, ebenfalls wegen Missbrauchs an diesem Kind. Sie sollen noch schwerer sein als die, die zum Prozessauftakt am Dienstag von der Staatsanwältin vorgelesen worden sind.

Familienvater aus soll sich mit dem Kind per What’s App verabredet haben

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Die Anklägerin wirft dem Mann vor, sich zwischen Oktober 2018 und April 2019 in zehn Fällen an dem Mädchen vergangen zu haben. Er soll sich mit ihr per What’s App verabredet haben, um zu einem Schnellrestaurant zu gehen, und ihr dann 100 Euro versprochen haben, wenn sie ihm zuschaue, wenn er an sich auf der Rückbank des Pkw manipuliere. So soll es dann auch geschehen sein, insgesamt dreimal.

Bei den weiteren sexuellen Übergriffen, die in der Anklage stehen, soll das Mädchen an ihm sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Mit jeweils 150 Euro oder 50 Euro soll der Mann sie dazu angestiftet haben. Der Einsatz des Geldes bei einem Kind, noch dazu in diesem Zusammenhang, kann ein ganz gravierender Grund für eine Verschärfung einer Strafe sein.

Zweite Anklage mit noch viel schwereren Vorwürfen

Bereits nachdem das Landgericht den Prozess terminiert hatte, soll die heute 15 Jahre alte Jugendliche weitere, von noch erheblich massiveren Übergriffen berichtet haben. Die Polizei vernahm sie deshalb erneut. Kurz darauf verfasste die Staatsanwaltschaft eine zweite Anklage. Beide Anklagen sollen beim nächsten Verhandlungstermin am 28. August verbunden werden, so dass es nur einen Prozess geben wird.

Ins Rollen gebracht hatte das gesamte Verfahren die Anzeige einer Freundin der 15-Jährigen, wie es im Gericht hieß.

Am Dienstag äußerte sich der Angeklagte weder zu den Vorwürfen noch zu seiner Person. Das könnte aber am 28. August der Fall sein, so der Verteidiger.

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