Bochum. Wegen mutmaßlicher Erpressung mit Sex-Fotos steht ein Häftling (28) in Bochum vor Gericht. Als Freigänger hatte er eine Affäre mit einer Frau.
Vieles in dem Prozess ist unsicher, aber eines steht fest: Einer der beiden lügt. Entweder der Angeklagte (28) oder die Zeugin. Sie hatte den Mann angezeigt, weil er sie mehrfach mit Sex-Bildern erpresst habe. Zum Prozessauftakt am Montag am Amtsgericht Bochum blieb die Frau aber unentschuldigt fern.
Der Angeklagte soll als Freigänger der JVA Langendreer ein sexuelles Verhältnis mit der damals verheirateten, vielfachen Mutter gehabt und beim Sex im Auto heimlich ein Handy-Video von ihren Aktivitäten gedreht haben.
Auf der Internetplattform Instagram kennengelernt
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Diese Aufnahmen soll er dazu benutzt haben, um von ihr Geld zu holen: Wenn sie nicht zahle, werde er die Bilder ihrer Familie und ihren Kindern zeigen. Laut Anklage zahlte sie ihm daraufhin 350, 200 und 550 Euro, unter anderem vor dem Tor der JVA Langendreer. Außerdem soll der Angeklagte ihr 90 Euro aus dem Portemonnaie geklaut haben. Kennengelernt hatten sich die beiden über die Internetplattform „Instagram“.
Nach Ende der Beziehung zeigte die Frau den Mann Anfang 2019 wegen Erpressung an. Das führte dazu, dass der Angeklagte vom offenen Vollzug wieder in den geschlossenen verlegt worden ist. Mittlerweile ist er wieder im offenen Vollzug.
Verteidiger sagte vor dem Gericht in Bochum: „Das ist ein Rachefeldzug“
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Der Angeklagte streitet alle Vorwürfe ab. Die Frau habe die Video-Aufnahme beim Sex im Auto selbst gewollt, damit er sich die Bilder in der JVA immer anschauen könne. Mit ihrer Anzeige habe sie sich dafür rächen wollen, dass er das Verhältnis beendet habe. „Das wirst Du bereuen“, habe sie gesagt. Sein Anwalt: „Das ist ein Rachefeldzug.“ Die Frau habe die Trennung vermutlich nicht verkraftet. Zudem habe sie wohl psychische Probleme, das gehe aus ihrer Chat-Korrespondenz und anderen Verhaltensweisen hervor.
Geld, so der Angeklagte, habe er tatsächlich von der Frau bekommen, 200 und 300 Euro, aber damit habe sie ihm Kleidung finanziert.
Am 24. September versucht das Amtsgericht erneut, die Zeugin in den Zeugenstand zu bekommen. Dazu soll sie von der Polizei vorgeführt werden. Schon jetzt verhängte die Richterin ein Ordnungsgeld in Höhe von 300 Euro gegen die Zeugin, ersatzweise drei Tage Ordnungshaft.