Bochum-Riemke. Zwei Häuser in Bochum-Riemke verwahrlosen seit Jahren. Die Stadt verhandelt mit den Eigentümern. Harte Maßnahmen soll es vorerst nicht geben.

Das typische Bild einer so genannten Schrottimmobilie zeigt sich laut Verwaltung an der Straße Auf dem Dahlacker 43 und 45. An den beiden Gebäuden wurde vor gut einem Jahrzehnt mit Abbruch- oder Renovierungsarbeiten begonnen. Allerdings passiere dort seit vielen Jahren nichts mehr. „Verblieben ist ein Anblick unsachgemäßer Abbruchbemühungen, herausgebrochener Fenster, etlicher Isolierplatten und Bauschutt.“ Doch nun ist Hoffnung in Sicht: Die Sanierungsarbeiten sollen weitergehen.

Stadt Bochum kündigt weitere Gespräche an

In den Häusern gibt es zwölf Eigentumswohnungen und ein Gewerbebetrieb im Besitz von vier Eigentümern. Diese beauftragten einen Bauleiter, der mit der Stadt in Kontakt steht. Aus den bisher geführten Gesprächen, so das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster, sei bekannt, dass die begonnenen Sanierungsarbeiten – die vor einigen Jahren aufgrund der Insolvenz der bauausführenden Firma eingestellt wurden – zukünftig weitergeführt und die Gebäude wieder zu Wohnzwecken genutzt werden sollen. Aktuell sind alle zwölf Eigentumswohnungen unbewohnt. „Mitte September wird es weitere Gespräche geben“, erklärt Stadtsprecherin Charlotte Meitler auf Anfrage.

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Der Bauleiter dieser Firma ist gleichzeitig Eigentümer der im städtischen Verdachtsimmobilien-Kataster eingetragenen Problemimmobilie Am Marbach 18, die in die laufenden Gespräche stets mit einbezogen wurde. Hier bestehe laut Verwaltung ebenfalls ein hoher Handlungsbedarf, da das Gebäude sehr auffällig und verwahrlost sei.

Sanierung Am Marbach läuft

Es gab mehrfache Ortstermine und Verhandlungen. Die Verwaltung drängte nach eigener Darstellung stetig auf eine Problemlösung. Schließlich wurde ein Bauantrag für dieses Objekt eingereicht, eine Baugenehmigung konnte erteilt werden. Bei einer Ortsbesichtigung im Juni konnte die Stadt feststellen: die Sanierungsarbeiten laufen. Das Gebäude ist zurzeit eingerüstet. Aufgrund der notwendigen umfangreichen Baumaßnahmen werden die Arbeiten über einen längeren Zeitraum andauern. Geplant ist eine anschließende Veräußerung der Immobilie Am Marbach 18. Mit dem Erlös soll die Sanierung der Immobilie Auf dem Dahlacker 43 und 45 finanziert werden.

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Die bisherige Baugenehmigung ist erloschen, ein neues Baugenehmigungsverfahren muss losgetreten werden. Durch die Bauleitung wurde der Stadt zugesichert, dass ein neuer Sanierungsbauantrag eingereicht wird. Der Antragsteller werde auch zukünftig intensiv durch die Bauordnungsbehörde beraten und unterstützt.

Mehrere Anfragen in der Bezirksvertretung

Die SPD-Fraktion hatte in der Mai-Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte mehrere Anfragen zu der Schrottimmobilie gestellt, darunter auch die, wie die Verwaltung eingreifen will, um das Problem zu lösen. In der jüngsten Sitzung nun wurde das Gremium durch die Verwaltung informiert. Diese beteuert, sie stehe nach wie vor in Kontakt mit den Beteiligten. Dem Eigentümer bzw. der Bauleitung soll die Möglichkeit gegeben werden, die Sanierungsarbeiten weiterzuführen. Dazu wurde vereinbart, dass ein neuer Bauantrag eingereicht wird.

Gebote nur als letztes Druckmittel

Der Erlass eines Städtebaulichen Gebotes ist laut Verwaltung als letztes Druckmittel anzusehen, sofern alle anderen, von der Verwaltung Lösungsansätze nicht zum Erfolg führen sollten.

Die Anwendung Städtebaulicher Gebote auf Abriss oder Sanierung scheide in den meisten Fällen aus. Bei nicht leistungsfähigen Eigentümern können diese, wenn überhaupt, nur über eine Ersatzvornahme durchgesetzt werden, d.h., die Stadt müsste die Kosten vorstrecken. Deshalb finden bundesweit solche Gebote kaum (erfolgreich) Anwendung.

Zwar bestehe die Möglichkeit einzugreifen durch ein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebotes oder ein Rückbau-/Abrissgebot. Doch damit habe die Stadt wenig Erfahrung, weil es selten angewandt wird. Zum einen, weil die Stadt einen Teil der Kosten selbst tragen müsste, zum anderen seien solche Verfahren langwierig und gingen oft über mehrere Jahre.

Und wegen der sehr hohen im Grundbuch eingetragenen Grundschuldensumme sei eine Anwendung in diesem Fall nicht geboten.

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