Bochum-Stiepel. Die Arbeiten an den Wassertanks in Bochum-Stiepel sind Nachbarn zu laut. Die Stadtwerke räumen eine erhöhte Lärmbelästigung ein – und reagieren.
Sie waren von Anfang an skeptisch: Dass die Sanierung der Wassertanks an der Ministerstraße in Bochum-Stiepel die von den Stadtwerken zugesagten 60 Dezibel (dB) nicht überschreiten würde, glaubten schon bei der Informationsveranstaltung im Vorfeld der Bauarbeiten wenige Anwohner. Doch sie hielten die Füße still, warteten den Baubeginn im März 2019 ab. Über ein Jahr später hat sich der Frust angestaut, die Anwohner wehren sich. Denn sie halten den Lärm von der Baustelle für entschieden zu laut.
Bochum: Nachbarn halten die Bauarbeiten an den Wassertanks in Stiepel für zu laut
„Unsere Befürchtungen haben sich bewahrheitet. Die Stadtwerke halten ihre Zusagen nicht ein“, sagt Anwohner Werner Müller (Name geändert), der seit 40 Jahren Hausbesitzer an der Ministerstraße in Stiepel ist. Sein Garten bietet einen prima Blick auf die Wassertanks, eine 110 Meter lange und drei Meter hohe Lärmschutzwand umhüllt die Arbeiten. Öffentlich wollen Müller und seine Nachbarn nicht in Erscheinung treten – zu viel Ärger bereiteten ihnen die Bauarbeiten, zu viel Privatsphäre nehme ihnen bereits der Lärm.
„Wir können nicht mehr im Garten sitzen und uns in normaler Lautstärke unterhalten“, berichtet der Rentner. Durch die Sandstrahlarbeiten herrsche ein unerträglicher Lärmpegel. Dabei hatten die Stadtwerke bei ihrer Informationsveranstaltung eine Zusage von 60 dB(A) gemacht. „So laut wie ein Dieselmotor im mittleren Drehbereich und nicht lauter“, erinnert sich Müller.
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Die Kosten der dafür aufgestellten Lärmschutzwand beliefen sich auf rund 90.000 Euro – eigentlich sollten sie den etwa 86 dB(A) lauten Kompressor um 30 dB(A) abdämpfen. Müller aber hat fast doppelt so hohe Werte gemessen. „Mit meiner Handy-App habe ich Werte von 110 dB(A) gemessen“, sagt er. Die Zusage der Stadtwerke hielt er schon damals für „auf Kante genäht“, denn die zulässige Lautstärke der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ lässt einen Höchstwert von 60 dB(A) zu.
Die Stadtwerke bitten um Verständnis, dass die Arbeiten notwendig sind, um die Versorgungssicherheit der Bochumer mit Trinkwasser auch in Zukunft zu gewährleisten. „Die Arbeiten umfassen unter anderem die Sanierung der Kammern, den Bau von Zu- und Abgängen zu den beiden Kammern sowie den Bau einer Hygieneschleuse“, erklärt Pressesprecher Kai Krischnak. Die Stadtwerke führten in Zusammenarbeit mit der Baufirma täglich zwischen 7 und 18 Uhr Schallmessungen durch, deren Werte festgehalten und evaluiert würden.
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„Demnach wird die Lärmbelastung von 60 dB in der Regel eingehalten“, so Krischnak. Bei den aktuellen Sandstrahlarbeiten im oberen Teil der Fassade der zweiten würden die Werte zeitweise überschritten, da sie oberhalb der Lärmschutzwand lägen. „Die Baufirma wechselt alle zwei Stunden die zu strahlenden Fassadenseiten der Kammern, um die Lärmemissionen für die Anwohner weiter zu reduzieren“, ergänzt Krischnak.
Die Stadtwerke reagieren mit einer weiteren Maßnahme: Um die Lärmemissionen für die Anwohner weiter zu reduzieren, werden die Sandstrahlarbeiten ab sofort nur noch vormittags, montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 13 Uhr, durchgeführt. „Die Sandstrahlarbeiten an der zweiten Kammer werden spätestens in der Kalenderwoche 20 abgeschlossen sein,“ kündigen die Stadtwerke an.
Stadtverwaltung verzichtet auf Stilllegung
Werner Müller vertraut solchen Zusagen nicht, er hat zusätzlich das Umweltamt eingeschaltet. Laut Pressestelle der Stadt habe ein Mitarbeiter des Mess- und Prüfdienstes eine qualifizierte Messung mit einem geeichten Messgerät durchgeführt, die einen Immissionswert von 76,6 dB(A) am Haus des Beschwerdeführers ergab. „Das Ermessen der Behörde, jetzt Maßnahmen gegenüber dem Baustellenbetreiber anzuordnen, ist durch die ,Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm’ eingeschränkt“.
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Diese besage, dass von der Stilllegung von Baumaschinen trotz der Überschreitung von Immissionsrichtwerten abgesehen werden kann, wenn die Bauarbeiten im öffentlichen Interesse dringend erforderlich sind. Dazu komme, dass die Baufirma alle zumutbaren Maßnahmen zur Lärmminderung getroffen habe. „Auf die Anordnung von Maßnahmen wurde daher verzichtet“, teilt die Sprecherin für das Umweltamt, Clara Berwe, mit.
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