Bochum. Wegen Corona fallen Vorstellungen und Konzerte in Bochum aus. Was passiert mit den Tickets, wo gibt’s Geld zurück? Die WAZ liefert Tipps & Infos.
Wegen der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus fallen Konzerte und Konferenzen aus, werden auch in Bochum Veranstaltungen mit größeren Menschenmengen abgesagt. Was passiert nun mit den bereits gekauften Tickets? Kann/soll man Veranstaltungen neu planen? Die WAZ beantwortet die wichtigsten Fragen.
Wer entscheidet über die Absage von Veranstaltungen?
Anfangs konnte noch jeder Veranstalter selbst entscheiden, ob grünes Licht für ein Event gegeben wird, oder nicht. Das ist nach der am Freitag erfolgten behördlichen Anordnung nicht mehr der Fall. Alle städtischen Termine sind bis einschließlich 19. April gecancelt; inzwischen haben sich alle Bochumer Anbieter dem angeschlossen – vom großen Schauspielhaus bis zum kleinen Theater Traumbaum, vom Bochumer Kulturrat bis zu den Kinos.
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Meine Karten habe ich, aber die Vorstellung wurde wegen des Coronavirus abgesagt. Bekomme ich mein Geld zurück?
Wenn eine Veranstaltung abgesagt wird, bleibt die bezahlte Leistung aus, und es gibt eine Rückerstattung der Karten. Anbieter wie das Schauspielhaus oder die Bochumer Symphoniker verfahren so: Wer von den Vorstellungsabsagen betroffen ist, kann gebührenfrei in eine Ersatzvorstellung umbuchen, die Karten in einen Wertgutschein umtauschen oder stornieren. Abonnenten erhalten ersatzweise einen Abo-Schein, der auch in der kommenden Spielzeit einlösbar ist. Sollten die Karten über eine externe Vorverkaufsstelle erworben worden sein, muss man sich dorthin wenden.
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Was ist, wenn ich über Online-Händler gebucht habe?
Bei Tickets z.B. von Eventim oder Ticketmaster gibt’s das bezahlte Geld in jedem Fall zurück. Ganz egal, ob das Event aufgrund einer gewöhnlichen Erkrankung im Ensemble oder wegen Corona ins Wasser fällt. Bei Eventim müssen die Tickets mit einem Rücksendeformular eingeschickt werden. Das Geld wird dann auf das angegebene Konto überwiesen.
Was ist mit anderen Anbietern?
Sie verfahren in der Regel ähnlich. Etwa bei Kino-Karten. „Die online gebuchten Tickets werden automatisch rücküberwiesen, alle anderen können an der Kasse umgetauscht werde“, so Filmtheater-Geschäftsführer Michael Meyer (Capitol, Metropolis, Casablanca). Auch für den zurzeit still stehenden „Starlight Express“ gilt: Alle bereits gekaufte Tickets bleiben gültig und können für einen Spieltermin zu einem späteren Zeitpunkt eingetauscht werden.
Der Ausweichtermin für das abgesagte Event passt mir aber zeitlich nicht. Und jetzt?
Wenn die Veranstaltung wegen Corona verschoben wird, können Anbieter unterschiedlich damit umgehen. Im Normalfall muss man den neuen Termin jedoch nicht annehmen und hat Anspruch auf sein Geld. Anbieter verfahren hier meist nach dem Stichwort: Kundenservice angesichts höherer Gewalt. So ist die „We Will Rock You“-Party am Samstag, 20. März im „Riff“ zwar abgesagt worden, aber am 28. August gibt es den Nachholtermin. „Karten behalten ihre Gültigkeit, wer an dem Termin keine Zeit hat, der kann seine Tickets dort umtauschen, wo er sie erworben hat“, so Veranstalter Oliver Bartkowski.
Wie sieht es mit zukünftigen Veranstaltungen aus?
Zumal Abo-Inhaber fürs Schauspielhaus oder die BoSy, aber auch alle anderen Kultur-Interessierten fragen sich, wann und wie es weitergeht. Die klare Antwort: das weiß im Augenblick niemand. Die Theater haben bislang keine „Notspielpläne“ aufgelegt, möglicherweise kommen die noch, möglicherweise nicht. Fest steht nur, dass bis zum Ende der Osterferien alle Bühnen dunkel und alle Instrumente stumm bleiben. Jedenfalls an öffentlichen Orten. Jetzt geplante Premieren sollen in aller Regel auch später stattfinden, Repertoirevorstellungen entfallen komplett und sorgen für Einnahmeausfälle. In allen Häusern.
Hier gibt’s weitere Infos
Häufig geben Konzertveranstalter die Rückabwicklung der zu erstattenden Tickets an die Vorverkaufsstellen ab. Man sollte sich also zuerst dorthin wenden, wo die Karten gekauft wurden.
Steht dort kein Ansprechpartner zur Verfügung oder wird die Rückerstattung verweigert, muss man sich direkt an den Veranstalter wenden (die Agentur, die auf der Karte steht).
Der Grund: In der Regel ist nicht die Band oder die Vorverkaufsstelle oder der Online-Händler Vertragspartner des Käufers, sondern der Veranstalter. Daher ist dieser der wichtigste Ansprechpartner, wenn man Geld zurückhaben möchte.
Die Verbraucherzentrale berät auf ihrer Homepage www.verbraucherzentrale.de/ ausführlich zu rechtlichen Fragen bei der Kartenrückgabe.
Wie steht es um die Planungen für die nächsten Spielzeiten?
Auch das ist ungewiss. Die Spielpläne für die Saison 2020/21 etwa der Bochumer Bühnen werden jetzt schon vorbereitet und müssen in den nächsten Wochen in Druck gehen. Das gilt auch für die Programmhefte, etwa der Bochumer Symphoniker. Denkbar wäre, dass Vorstellungen, die im Herbst laufen sollen, ganz aus dem Spielplan genommen werden müssten – weil die Proben nicht stattfinden können oder die Vorbereitungen eingeschränkt sind; etwa, wenn ausländische Künstler/innen beteiligt sind. Es sollen allerorts „pragmatische Lösungen“ gefunden werden, lauten die Auskünfte. Was sein wird, wenn die Corona-Welle noch bis Mai oder Juni dauert, weiß im Moment niemand.
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