Wattenscheid-Mitte. Die Umgestaltung des August-Bebel-Platzes sorgt für Diskussionen. Strittig ist die Verbannung des Durchgangsverkehrs. Einige Fakten im Überblick.

Dass der August-Bebel-Platz endlich attraktiver werden muss, ist unstrittig. Bürgerbefragungen fanden statt, gefordert wurden dabei u.a. mehr Grün und Sitzmöglichkeiten sowie eine Brunnenverschönerung, um die Aufenthaltsqualität zu steigern. Im September 2018 stellten von der Stadt beauftragte Architekturbüros drei Entwürfe vor. Heftig umstritten ist derzeit allerdings, im Zuge der Umgestaltung den privaten Durchgangsverkehr zu verbannen. Hier einige relevante Punkte zu dem Thema im Überblick.

Antrag auf Fördermittel

Seit rund sechs Jahren wird darüber gesprochen, den Bebelplatz im Zuge des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) auf Vordermann zu bringen. Dafür sollen Fördermittel in Höhe von rund sechs Millionen Euro aus dem Programm „Soziale Stadt“ eingesetzt werden. Um in den Genuss dieser Zuschüsse zu kommen, musste laut Stadt bis Ende 2019 ein Grundsatzbeschluss gefasst werden – was kurz vor Fristende in der Wattenscheider Bezirksvertretung passiert ist.

Der öde wirkende August-Bebel-Platz soll attraktiver werden.
Der öde wirkende August-Bebel-Platz soll attraktiver werden. © FUNKE Foto Services | Olaf Ziegler

Grundsatzbeschluss der Bezirksvertretung

Die Bezirksvertretung stimmte am 3. Dezember einstimmig einem Umbau des Bebelplatzes grundsätzlich zu. Folgende Parameter seien hierbei zu beachten: 1. Die vorhandenen Pavillons sollen möglichst erhalten bleiben. 2. Die Zahl der auf dem August-Bebel-Platz vorhandenen Parkplätze muss zumindest erhalten bleiben. 3. Auf dem Platz des Ruhrpottgrills soll kein neues Gebäude (das hatte die Verwaltung vorgeschlagen) errichtet werden. 4. Möglichst ist eine nördliche Platzkante in Form eines Gebäudes von der Voedestraße aus zu schaffen. Diese soll nicht über die Grenze des Gebäudes August-Bebel-Platz 12 (Sanitätshaus Ilse) hinausgehen und unter Beteiligung der Bürgerschaft und der Bezirksvertretung in einem städtebaulichen Wettbewerbsverfahren erschaffen werden.

Verkehrskonzept

Als 5. Punkt beschloss die Bezirksvertretung außerdem: „Im Rahmen des zu erstellenden Verkehrskonzeptes Wattenscheid wird insbesondere die zusätzliche Verkehrsbelastung der umliegenden Straßen analysiert. Dabei werden optimierende Lösungsvorschläge und insbesondere ein Radwegekonzept entwickelt, da es bisher keine Radwege in der Wattenscheider Innenstadt gibt.“

Mehr Aufenthaltsqualität

Der August-Bebel-Platz ist bisher vor allem ein zentraler Verkehrsknotenpunkt und hinter dem Busbahnhof Bochum größter ÖPNV-Verbindungspunkt der Stadt. Attraktiv gestaltet ist er nicht.

Der Platz soll so umgebaut werden, dass er ein positives Erscheinungsbild abgibt, Aufenthaltsqualität bietet und stärker den Bürgerinteressen dient.

Streitpunkt: privater Durchgangsverkehr

Heftig umstritten ist allerdings, bei den Planungen den Motorisierten Individualverkehr aus dem August-Bebel-Platz herauszunehmen. Dieser Punkt wurde in der Bezirksvertretung nur mit knapper Mehrheit von 10:8 Stimmen verabschiedet (SPD, Grüne und der parteilose Bernd Heider dafür; CDU und UWG/Freie Bürger dagegen). Die Befürworter sehen in der Autofreiheit (der Parkplatz soll über die Voedestraße erreichbar bleiben) die Grundvoraussetzung für eine Aufwertung dieser Fläche und des Zentrums. Die Gegner befürchten Umsatzeinbußen für den Einzelhandel und eine Verkehrszunahme auf den Umgehungsstraßen. Geschätzt rund 7200 Fahrzeuge sind hier täglich unterwegs. Busse und Straßenbahnen sollen nach jetzigem Diskussionsstand weiterhin über den Platz fahren; die Haltestellen bleiben unverändert.

Bürgerbegehren

Gegen die Verbannung des privaten Durchgangsverkehrs initiierten daraufhin Wolfgang Dressler, Hans Henneke und Marc Westerhoff ein Bürgerbegehren. Die entsprechenden Unterschriftenlisten sollen ab Mitte/Ende Januar drei Monate lang ausliegen. Tragen sich mindestens 3485 wahlberechtigte Wattenscheider ein, muss sich die Bezirksvertretung erneut mit diesem Punkt befassen. Bleibt es hier bei dem Votum, folgt ein Bürgerentscheid, bei dem dann die Wattenscheider darüber abstimmen können.