Bochum. 275 Geschädigte sind von der Kripo vernommen worden, die Opfer von zwei Bochumerinnen geworden sein soll. Es geht um aufgespritzte Lippen.
Die polizeilichen Ermittlungen im Fall der beiden Bochumerinnen, die wegen illegal aufgespritzter Lippen seit Anfang April in U-Haft sitzen, sind jetzt abgeschlossen. Sie waren enorm aufwändig. Der Fall liegt jetzt bei der Staatsanwaltschaft. Dessen Sprecher Dr. Christian Kuhnert sagte der WAZ auf Anfrage, dass die Kripo 275 Geschädigte vernommen habe.
Das sind nur die, die bekannt sind. Möglicherweise gibt es noch mehr Kunden, die ebenfalls falsch behandelt worden sind, sich aber nicht bei der Polizei gemeldet haben.
Kunden sollen Infektionen erlitten haben
Den 26 und 29 Jahre alten Beschuldigten wird vorgeworfen, die Lippen ihrer Kunden ohne Qualifikation aufgespritzt zu haben. Diese hätten sie für solche Eingriffe nach dem Heilpraktikergesetz aber haben müssen. Die Geschädigten sollen Infektionen, Lähmungen und Gefäßverletzungen erlitten haben. „Mehrere Kundinnen klagten nach dem Aufspritzen über erhebliche Schwellungen und Entzündungen im Gesicht. Sie erstatteten Anzeige“, berichtet ein Polizeisprecher im April nach der Festnahme. Die Behandlungen sollen in Privaträumen an der Dannenbaumstraße und am Alten Werner Hellweg stattgefunden haben.
Eine Behandlung kostete im Durchschnitt rund 300 Euro
Nach sechs Monaten U-Haft muss Prozess beginnen
Sollten die Beschuldigten weiter in U-Haft sitzen, müsste der Prozess bis spätestens Anfang Oktober begonnen haben. Denn nach sechs Monaten U-Haft muss nach dem Gesetz die Hauptverhandlung beginnen; andernfalls müssten die Beschuldigten im Regelfall freigelassen werden.
Durchschnittlich 300 Euro sollen die Kunden für die Eingriffe bezahlt haben, sagte Kuhnert. Ermittelt werde wegen gefährlicher Körperverletzung und gewerbsmäßigen Betruges.
Beide Beschuldigten machen in der U-Haft, in der sie wegen Wiederholungsgefahr sitzen, von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Die Staatsanwaltschaft prüft jetzt, ob sie eine Anklage erhebt.