Bochum. Der Mordfall Hordel soll noch im Oktober vor dem Schwurgericht verhandelt werden. Es geht um den qualvollen Tod eines 68-jährigen Rentners.

Noch in diesem Oktober soll der Mordprozess gegen die zwei Männer (24, 37) beginnen, die im Februar einen 68-jährigen Rentner in seinem Haus in Hordel umgebracht haben sollen. Das Schwurgericht beabsichtigt, die Hauptverhandlung Ende dieses Monats zu eröffnen. Das erfuhr die WAZ. Noch aber laufen letzte Terminabsprachen mit den Verteidigern.

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Der Fall ist das schwerste Verbrechen seit dem Mordfall an der Rottstraße vom 10. Februar 2017; damals war eine 79-jährige Rentnerin in ihrer Erdgeschosswohnung von einem 35-jährigen Mann, der auf unbekannte Weise in das haus gekommen war, äußerst brutal getötet worden. Im August 2018 wurde er zu „lebenslänglich“ verurteilt.

Am Klebeband qualvoll erstickt

Mord in Bochum-Hordel - so haben wir berichtet

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Jetzt der ähnliche Fall aus der Kappskolonie in Hordel: Die Anklage wirft den beiden Angeklagten vor, am 4. Februar 2019 in das Haus des Rentners an der Sechs-Brüder-Straße eingedrungen zu sein und den Mann am ganzen Köper und am Kopf so massiv mit Klebeband gefesselt zu haben, dass er erstickte. Seine gehbehinderte Lebensgefährtin (71) wurde mit Kleidungsstücken zugedeckt, blieb körperlich aber unverletzt. Die Täter durchsuchten das Haus intensiv nach Wertsachen und flüchteten.

Der Rentner war langjähriges Mitglied im Schützenverein Hofstede-Riemke.

Am 29. April wurden zwei dringend Tatverdächtige, ein Deutscher (24) aus Gelsenkirchen und ein Pole (37) ohne festen Wohnsitz, gefasst; die Mordkommission hatte sie über eine DNA-Spur ermittelt. Seitdem sitzen sie in Bochum und Dortmund in U-Haft.

Nach einem halben Jahr U-Haft muss im Normalfall der Prozess beginnen

Im Normalfall muss eine Hauptverhandlung ein halbes Jahr nach einer Inhaftierung beginnen. Ende Oktober läuft diese Frist ab. Die Frist kann nur mit einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm verlängert werden. Dazu würden die OLG-Richter überprüfen, ob der Fall von der Staatsanwaltschaft und vom Landgericht zügig genug behandelt worden ist.