Werne. . RVR hat den Regionalplan Ruhr auf den Weg gebracht. Die beiden Werner-Feld-Bürgerinitiativen pochen nun auf eine baldige Bürgeranhörung.

Acht Jahre hat der Regionalverband Ruhr (RVR) dafür gebraucht, den Regionalplan Ruhr zu entwerfen. Auf 2500 Seiten legt das Ruhrparlament fest, wo im Ruhrgebiet in den kommenden Jahren grundsätzlich gebaut werden darf. Nach wie vor wird in diesem Flächennutzungsplan auch das Werner Feld aufgeführt. Sechs Monate haben die Kommunen und andere Akteure wie die in Werne gegründeten Bürgerinitiativen nun Zeit, Änderungsbedarf anzumelden.

Beate und Peter Scheffler von der Bürgerinitiative Pro-Feld bei einem Comedy-Abend zugunsten des Engagements für das Werner Feld.
Beate und Peter Scheffler von der Bürgerinitiative Pro-Feld bei einem Comedy-Abend zugunsten des Engagements für das Werner Feld. © Joachim Hänisch

Und diese Chance wollen die Aktivsten vor Ort nicht ungenutzt lassen. So hat sich der Verein Pro Feld jetzt mit einem Schreiben an Stadtbaurat Markus Bradtke gewandt. Hintergrund: Bei der Vorstellung der Gutachten in der Bezirksvertretung Ost im Mai war vom Vertreter der Stadtverwaltung angekündigt worden, dass man zu einer Bürgeranhörung einladen wolle, wenn die Gutachten vorgelegt seien. Die Pro-Feld-Vorsitzende Beate Scheffler bittet Bradtke in ihrem Schreiben um rechtzeitige Bekanntgabe des Termins, damit sich die Bürger auf den Termin angemessen vorbereiten können.

Forderung: Rückzugsorte erhalten

Nadja Zein bei einer Kundgebung der Bürgerinitiative Werner Feld.
Nadja Zein bei einer Kundgebung der Bürgerinitiative Werner Feld.

Gleichzeitig betont sie, wie wichtig es sei, das Werner Feld als Grün- und Erholungsfläche zu erhalten. Unter dem Motto „Das grüne Rückgrat Werne“ werde zurzeit im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms viel Steuergeld für die Verbesserung der Lebensqualität investiert. Scheffler: „Das ist erfreulich! Um so widersinniger wäre es, wenn an der einen Stelle etwas aufgebaut, das an der anderen Stelle in viel größerem Umfang zerstört wird. Von einer verantwortlichen rot-grünen Stadtspitze erwarten wir, dass sie die Lebensgrundlagen unserer Kinder und Enkel im Auge hat.“

Gerade dieser warme Sommer zeige Scheffler zufolge erneut, wie wichtig es ist, in unserer dicht besiedelten Region für die Menschen Rückzugsorte zu erhalten, die aufgrund des Bewuchses kühlere Temperaturen aufweisen. Zudem seien bei steigenden Gesamttemperaturen besonders in unseren ohnehin stark versiegelten Stadtteilen größere zusammenhängende Grünflächen für den Luftaustausch dringend zu erhalten. Scheffler weiter: „Mögliche ökonomische Ziele, deren Erreichen zudem auch mit dem Bau einer weiteren Straße keinesfalls gesichert wären, dürfen nicht die Lebensqualität der Bürger im Bochumer Osten beeinträchtigen.“ Ein Blick auf die Karte zeige, „dass hier bereits ohnehin eine sehr große Dichte an Industrie- und Gewerbeflächen vorhanden ist“.

Erhebliche Umweltauswirkungen zu befürchten

Nadja Zein-Draeger weist darauf hin, dass auch eine Einschätzung der Umweltauswirkungen durch eine Bebauung des Werner Feldes angefertigt wurde: „Zusammenfassend werden bei drei Kriterien (Wohnen, schutzwürdige Böden, klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume) enorme Umweltauswirkungen gesehen, die als erheblich eingeschätzt werden.“

Sollte es nicht gelingen, das Werner Feld vom Regionalplan zu bekommen, setzt Zein-Draeger auf Stadt und Politik, das Areal nicht zur Bebauung freizugeben.

Die zweite Bürgerinitiative Werner Feld kündigt ebenfalls an, sich intensiv am Beteiligungsverfahren einzubringen. „Auch eine Demo vor dem Sitz des RVR in Essen schließen wir nicht aus“, zeigt sich die Vorsitzende Nadja Zein-Draeger weiterhin kämpferisch. Man werde jetzt auch auf die zuständigen Ausschüsse und den Rat der Stadt Bochum einwirken, im Rahmen des formellen Beteiligungsverfahren darauf hinzuwirken, dass das Werner Feld nicht als Allgemeiner Siedlungsbereich in den Regionalplan Ruhr aufgenommen wird.

Froh ist Nadja Zein-Draeger, dass der Bereich zumindest nicht mehr für Gewerbe und Industrie vorgesehen ist. Wenngleich sie darauf hinweist, dass Allgemeine Siedlungsbereiche auch wohnverträgliches Gewerbe, öffentliche und private Dienstleistungen sowie siedlungszugehörige Grün-, Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen umfassen.