Bochum. . Im Prozess um den tödlicher Raubmord auf ein Rentnerpaar an der Rottstraße kann sich der Angeklagte (35) nicht weiter entlasten.
Dieses vermeintliche Alibi ist wohl geplatzt. Im Mordprozess Rottstraße hat der Angeklagte (35) überraschend spät behauptet, zur Tatzeit ( 10. Februar 2017 ) in einer Spielhalle in Recklinghausen gewesen zu sein; dort habe ihn eine Mitarbeiterin gesehen. Diese Behauptung ist nun widerlegt. Das Gericht hatte in den vorigen Tagen die Kripo beauftragt, die Mitarbeiterin zu vernehmen. Ergebnis: Die Frau hatte am 10. Februar dienstfrei.
„Das ist gut erklärlich, dass Sie Schlafstörungen haben”
Auch in einer weiteren Sache konnte sich der Angeklagte nicht entlasten. Es geht um die Schuhe, die er bei der Festnahme im Juli 2017 trug. Daran soll Blut beider Opfer geklebt haben. Der Angeklagte behauptet, die Schuhe erst nach der Tat, am 29. April, in Herne gekauft zu haben. Denkbar wäre dann, dass das Blut später durch ganz bestimmte Zufälle an die Sohlen gekommen ist, weil der Angeklagte auch Angehörige der Opfer gut kannte. Polizeiliche Ermittlungen im Schuhladen haben die Angaben des Angeklagten aber nicht bestätigt.
Der vielfach, auch wegen Gewalt und Raubes vorbestrafte Angeklagte, der viele Drogen konsumiert hatte, ist in der JVA jetzt „drogenfrei”, wie er am Freitag sagte. Jedoch habe er Schlafstörungen. Richter Josef Große Feldhaus: „Das ist gut erklärlich, dass Sie hier Schlafstörungen haben.“ Das Gericht hält ihn für „dringend verdächtig”, ein Rentnerpaar an der Rottstraße ausgeraubt zu haben.
Urteil eventuell Ende Mai.