Bochum. . Christian Kowoll bekam zweimal vor dem Landesarbeitsgericht Recht. Nun wurde dem Bochumer erneut gekündigt – nach Intervention des Betriebsrats.
Mehr als drei Jahre nach der Schließung des Opel-Werks hallen die Arbeitskämpfe noch nach. Ein Bandarbeiter wehrt sich immer noch gegen eine Änderungskündigung. Mit Erfolg. Die 9. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm hat unlängst die im März 2016 erfolgte Kündigung gegen Christian Kowoll als „unwirksam kassiert“, so LAG-Sprecher Johannes Jasper.
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Die Kammer habe argumentiert, Opel habe wie schon bei einer ersten, ebenfalls vom LAG abgewiesenen Änderungskündigung aus dem Jahr 2015, den Rechtsanspruch seines Mitarbeiters auf einen Arbeitsplatz im Teilewerk außer Acht gelassen. Dieser Anspruch ergebe sich aus dem Sozialtarifvertrag. „An diesem Anspruch hat sich nichts geändert“, so der LAG-Sprecher.
Stelle unter Vorbehalt angenommen
Damit ist die juristische Auseinandersetzung noch nicht beendet. Im Gegenteil: Sie hat eine neue Dimension erhalten. Der 41-jährige Industriemechaniker Kowoll hatte im November unter Vorbehalt den ihm von Opel angebotenen Arbeitsplatz in Rüsselsheim angenommen. Dort erhielt er am 8. Januar erneut eine Kündigung und wurde freigestellt. Auch gegen die dritte Kündigung klagt der Opelaner. Am 26. April treffen sich beide Parteien erneut vor Gericht – diesmal in Darmstadt.
Pikant ist diese Wendung deshalb, weil sich das Unternehmen, das Kowoll auf richterlichen Geheiß eine Stelle angeboten hatte, gezwungen sah, auf Verlangen des Rüsselsheimer Betriebsrats die Kündigung auszusprechen. Die Arbeitnehmervertretung hatte Opel über einen Anwalt aufgefordert, die Einstellung zurückzunehmen, weil Sorge bestehe, das sonst „im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden“, wie es im Schreiben der Kanzlei Baker McKenzie an die Opel-Personalabteilung heißt. Einem Leiharbeiter drohe die Kündigung, Jungfacharbeiter könnten sich auf die von Kowoll besetzte Stelle nicht bewerben.
Bochumer ist Mitglied der MLPD
Sorge gebe es auch deshalb, weil der Bochumer, ein Mitglied der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD), „den Betriebsfrieden durch grobe Verletzung“ der in Paragraf 75 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes enthaltenden Grundsätze stören würde. Paragraf 75 Absatz 1 zielt ab auf „Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen“. Zudem sei der Betriebsrat vor der Einstellung nicht gehört worden.
Unternehmen wartet auf finale Entscheidung
Opel lässt offen, wie es in dem Kündigungs-Rechtsstreit weiter verfahren will.
Nur so viel sagt Unternehmenssprecher Alexander Bazio: „Die verschiedenen Gerichtsverfahren sind noch nicht abgeschlossen. Selbstverständlich wird Opel die abschließende Entscheidung des Arbeitsgerichtes respektieren.“
Tatsächlich hatte Opel in einem Schreiben vom 15. November den Betriebsrat aufgefordert, „der beabsichtigten Einstellung zuzustimmen“. Zwei Wochen später bestritt der Personalausschuss des Betriebsrats „die dringende Erforderlichkeit der Beschäftigung von Herrn Kowoll“. Während der ebenfalls um seine Einwilligung gebetene Betriebsratsvorsitzende der Opel Group Warehousing GmbH in Bochum, Murat Yaman, ein entsprechendes Schreiben unbeantwortet nach Rüsselsheim zurückschickte, „weil wir nicht zuständig sind“, so Yaman, positionierte sich der Rüsselsheimer Betriebsrat klar. Öffentlich äußern möchte er sich dazu nicht.
Uwe Baum, stellvertretender Betriebsratsvorsitzender, spricht von einer „Hetzkampagne“ und von „Anfeindungen“. Tatsächlich war in der Roten Fahne, dem Mitteilungsorgan der MLPD, zu lesen, „Uwe Baum und Murat Yaman machen sich zu Vollstreckern einer unterdrückerischen Personalpolitik“.