Bochum. Zwei Jahre nach der Werksschließung fühlt sich Christian Kowoll am Ziel. Ein Gericht bescheinigt ihm: Opel muss ihm wieder Arbeit geben.

  • 2600 Opelaner verloren vor zwei Jahren ihren Arbeitsplatz – auch Christian Kowoll
  • Der 39-Jährige kämpft seit dem verbissen darum, wieder bei Opel zu arbeiten
  • Nun hat er Recht bekommen, doch einen neuen Arbeitsplatz hat er noch nicht

Seit zwei Jahren ist das Werk schon geschlossen. Zu Ende ist die Geschichte von Opel und Bochum aber noch nicht. Christian Kowoll schlägt gerade sogar ein neues Kapitel auf. Nach seinem Erfolg vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm ist der am 28. Januar 2015 gekündigte Industriemechaniker womöglich der einzige Ex-Ex-Opelaner aus dem Werk I in Laer.

Seine Kündigungsschutzklage endete vor dem LAG mit der richterlichen Feststellung, „dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst worden ist“. Kowoll, der am 1. September 1993 seine Ausbildung im Werk begonnen hatte, ist also weiterhin Opelaner. Der Autokonzern schuldet ihm ausstehende Lohnzahlungen und er muss, so LAG-Sprecher Johannes Jasper, ihm auch eine Beschäftigung anbieten.

Kündigung und Arbeitslosigkeit

Eine Entscheidung, die der 39-Jährige mit Genugtuung zur Kenntnis genommen hat. „Das ist meine Firma. Mein Vater und meine Oma haben schon bei Opel gearbeitet. Und das will ich auch weiter tun“, sagt der Mann, der sich vor der Werksschließung vergeblich um einen Arbeitsplatz in der damals noch von Neovia betriebenen Opel-Logistik bemüht und der ebenso wie etwa 50 weitere Opelaner den Sozialtarifvertrag nicht unterschrieben hatte. Die Folge: Kündigung und Arbeitslosigkeit.

Nachdem das Arbeitsgericht Bochum noch der Position des Arbeitgebers gefolgt war, gab nun nach der Berufung Kowolls die nächst höhere Instanz dem Arbeitnehmer Recht. Seine Bereitschaft zu arbeiten sei bei der Kündigung nicht ausreichend berücksichtigt worden, so der LAG-Sprecher.

Eine Einschätzung, die Opel offenbar akzeptiert. „Wir werden Herrn Kowoll selbstverständlich einen Arbeitsplatz an einem anderen Standort der Adam Opel AG anbieten“, kündigt Opel-Sprecher Alexander Bazio an.

Bochum kommt nicht in Frage

Bochum, das allerdings stellt Bazio unmissverständlich klar, komme dafür nicht in Frage. Denn: Die Klage Kowolls habe sich gegen die Adam Opel AG gewendet. Diese habe aber in Bochum kein Werk mehr, sondern nur das Tochterunternehmen Opel Warehouse Group, das in Langendreer in den ehemaligen Werken II und III die europaweite Verteilung von Ersatzteilen übernimmt.

Dort wollte Christian Kowoll, der immer noch seinen alten Opel-Werksausweis besitzt und der lange Zeit, wie er sagt, um das sterbende Werk I einen großen Bogen gemacht hat, eigentlich in Zukunft arbeiten. „Aber als ich mich in der vergangenen Woche dort bei der Personalchefin gemeldet habe, wurde mit dem Werksschutz gedroht.“ Die Erklärung aus Rüsselsheim zu dem Vorfall: Es sei die falsche Adresse gewesen, um seine Arbeitskraft anzubieten.

Revision ausgeschlossen

Nun muss sich zeigen, ob beide Seiten nach ihrem zwei Jahre schwelenden Streit eine Einigung finden oder beizeiten wieder vor Gericht stehen, wobei das LAG in der Kündigungsschutzsache eine Revision ausgeschlossen hat. Ein Jobangebot des Konzerns in Eisenach und Rüsselsheim hatte der Ex-Ex-Opelaner in der Vergangenheit mit Hinweis auf eine perspektivisch schlechtere Entlohnung abgelehnt. Als langjähriges Mitglied der IG Metall war er seit dem Streik 2004 in der selbsternannten Initiative für eine kämpferische gewerkschaftliche Betriebsratsarbeit, der späteren Betriebsratsliste Offensiv, aktiv.

>>130 Prozesse beim LAG Hamm

In 130 Fällen standen sich seit dem 1. Januar 2014 Opelaner, Ex-Opelaner und die Adam Opel AG vor dem Landesarbeitsgericht Hamm in zweiter Instanz gegenüber. 51 mal waren zuvor Arbeitnehmer in Berufung gegangen, 79 mal die Arbeitgeber.

Nur in neun Fällen ging es bei den Verfahren um betriebsbedingte Kündigungen.