Bochum. . Neue Verordnung zum Schutz der geschätzt 20.000 herrenlosen Katzen in Bochum ist in Kraft. Bis zu 140 Euro Kosten kommen auf Tierbesitzer zu.

„Die Tiere sterben nicht, sie verrecken elendig.“ So beschreibt Gerhard Kipper, Geschäftsführer des Bochumer Tierschutzvereins „Tiere in Not“, die täglichen Dramen, die sich unter den geschätzt 20 000 herrenlosen verwilderten Hauskatzen abspielen. Viele sind unterernährt, werden krank und gehen schmerzhaft zu Grunde. Die Stadt will das Problem mit der seit Jahresbeginn geltenden Katzenschutzverordnung („KatSchutzVO“) angehen. Auf viele Katzenhalter kommen deshalb Kosten zu, denn ihre Tiere müssen kastriert werden.

Die Verordnung soll die Katzenpopulation langfristig verringern und einer unkontrollierten Verwahrlosung sehr vieler Tiere vorbeugen. Sie leben auf Industriebrachen, Friedhöfen, in Gewerbegebieten oder Kleingärten und finden nicht genug zu fressen. Die Folge sind ansteckende Erkrankungen und eine Immunschwäche. „Die Katzen unterliegen einem hohen Leidensdruck“, sagt Julia Rohn vom Ordnungsamt.

Katzenbesitzer haben Schonfrist bis zum 1. Februar

Dass sie sich so stark vermehren, liegt auch an den Katzen, die bei einem Menschen ein festes Zuhause haben, aber auch Freigänger und nicht kastriert sind. Zwangsläufig kommt es zum Kontakt mit den herrenlosen Streunern und zur Massenvermehrung. Hier greift nun die „KatSchutzVO“: Jeder, der seine Katze unkontrolliert draußen laufen lässt, muss jetzt nachweisen können, dass sie kastriert ist. Kann er das nicht, gewährt ihm die Stadt eine Schonfrist bis 1. Februar.

Bis dann muss er sein Tier vom Tierarzt kastrieren lassen. Das kostet bei einer Katze meist 100 bis 140 Euro, bei einem Kater 70 bis 80 Euro. Zudem müssen sie mit einem Chip gekennzeichnet werden (ca. 45 Euro) und bei einem Tierregister wie „Tasso“ registriert werden.

Herrenlose Katzen werden gefangen und kastriert

Ein zweiter zentraler Punkt der „KatSchutzVO“ ist das Einfangen von herrenlosen Streunern mit Fallen, um sie ebenfalls zu kennzeichnen, zu registrieren und zu kastrieren. Diese Aufgabe übernehmen Vereine wie „Tiere in Not“. Nach dieser Behandlung werden sie sofort wieder freigelassen.

„Tiere in Not“ macht dies schon seit vielen Jahren freiwillig in Eigenregie, nun aber offiziell im Auftrag der Stadt. In den vergangenen 14 Jahren hat der Verein bereits rund 20 000 Katzen kastriert. Geschäftsführer Kipper ist von der Stadt jetzt auch persönlich beauftragt worden, die neue Verordnung durchzusetzen. Für ihn ist sie nur ein Anfang zur Lösung des Problems, nicht seine Beseitigung. Sie soll Katzenhaltern vor allem klarmachen, wie hilfreich eine Kastration ist. „Bewusstsein schaffen, das ist für mich das Wichtigste an der Verordnung.“

>>> INFO: Strafen drohen nur im äußersten Fall

Strafen drohen den Besitzern, die ihre Freigänger nicht kastrieren, nur im äußersten Fall.

Bei Entdeckung erhalten sie einen Hinweis des Ordnungsamts. Wird auch der ignoriert, drohen eine Ordnungsverfügung und Zwangsgeld. Nähere Infos: 0234/ 910 14 09, -10 30 (Ordnungsamt), 910 88 11 (Veterinäramt), 95 08 22 92 (Tiere in Not).