Bochum. . Der Umweltausschuss wird über das Thema Kastration entscheiden. Es bahnt sich ein Konflikt zwischen rot-grüner Ratsmehrheit und Verwaltung an.
- Grüne und SPD stellen sich mit Antrag gegen die Verwaltung
- Bis zu 58.000 Freigängerkatzen sollen in der Stadt leben
- Verwaltung sieht zu großen Aufwand bei nur geringen Auswirkungen
In der Debatte um die Einführung einer Kastrationspflicht für Katzen bahnt sich ein Konflikt zwischen der rot-grünen Ratsmehrheit und der Stadtverwaltung an. Für die heutige Sitzung des Ordnungsausschusses hatte sich die Verwaltung klar positioniert und sich gegen eine solche Verordnung ausgesprochen.
Begründung: Eine solche Methode sei kein probates Mittel, um positive Effekte für den Schutz freilebender Katzen zu erzielen; „da sich die Gesamtzahl nicht kastrierter Freigängerkatzen als auch freilebender Katzen nur um einen minimalen Prozentsatz zurückführen ließe“, wie es in der vom Ordnungsamt formulieren Schrift heißt.
58.000 Freigängerkatzen sind in Bochum unterwegs
Das sehen Grüne und SPD völlig anders. In einem gemeinsamen Änderungsantrag sehen Klaus Hemmerling (SPD) und Oliver Buschmann (Grüne) sehr wohl Chancen, Einfluss auf die Anzahl der rund 58.000 sogenannten Freigängerkatzen, zuzüglich der bis zu 10.000 verwilderten Hauskatzen zu nehmen. „Viele Katzen verelenden, vielfach unbemerkt, weil sich die Katzen in Verstecke zurückziehen. Viele Katzenjunge sind von Anfang an unterernährt und immungeschwächt.“
Dabei verkennen die Koalitionäre nicht die von der Verwaltung ausgeführten Probleme einer Umsetzung einer solchen „Katzenschutzverordnung“. Denn zu den hochgerechneten jährlichen Kosten der Kastrationen von insgesamt rund 160.000 Euro käme ein umfangreicher Überwachungs- und Vollzugsaufwand. Es müssten Fallen aufgestellt werden oder die gefangenen Tiere müssten transportiert werden, um nur zwei Aspekte aufzuführen.
Eine Freigängerkatze erlegt bis zu 33 Wildvögel pro Jahr
Die Befürworter der Verordnung verweisen darauf, dass eine einzige Freigängerkatze pro Jahr im Schnitt bis zu 33 Wildvögel erlege, bei einer verwilderten Katze steigere sich diese Anzahl sogar auf bis zu 50 Singvögel. Reptilien, Amphibien und Kleinsäuger passen ebenfalls ins Beuteschema der Katzen. Die Katzen könnten somit sogar verantwortlich sein für das lokale Aussterben einzelner Tierarten, weil die Anzahl der erlegten Tier deutlich höher sein könne als der jährliche Nachwuchs.
Wie berichtet, geht die Behandlung des Themas im Ausschuss auf einen Bürgerantrag zurück, der sich ebenfalls für die Einrichtung einer Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht stark gemacht hatte. Es gelte, die unkontrollierte Fortpflanzung bestimmter Katzen zu unterbinden.
Schützenhilfe gibt es jetzt vom Beirat der Unteren Naturschutzbehörde. Dessen Vorsitzende Heidi Hopkins appelliert an die Mitglieder des Ausschusses, doch eine solche Verordnung zu beschließen. Es sei eben nicht probat, das Problem nur aus finanzieller und ordnungsrechtlichen Sicht zu beleuchten. Hopkins weist darauf hin, dass andere Städte – sie nennt Essen und Paderborn – die Bedeutung erkannt und entsprechend reagiert hätten. „Wir hoffen, dass Sie Ihre Entscheidung im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes fällen, um den Schutz unserer bedrohten Vogelwelt zu verbessern.“, so Hopkins.