Bochum. . Spezielle Markierungen wie Mikrochips oder Tätowierungen sollen freilaufende Katzen erhalten. Fehlt dies ist eine Kastration möglich.

Freilebende Katzen dürfen ab Januar 2018 in Bochum eingefangen und kastriert werden. Katzenhalter, die ihren Tieren kontrolliert freien Auslauf gewähren, müssen diese künftig eindeutig und dauerhaft durch Mikrochip oder Ohrtätowierung kennzeichnen lassen. Anderenfalls können auch diese Tiere aufgegriffen und kastriert werden, wenn sie fortpflanzungsfähig sind.

Mit rot-grüner Mehrheit brachte der Rat am Donnerstag eine „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen“ auf den Weg, die Tierschützer seit Jahren fordern. Tausende frei lebende Katzen führen in unserer Stadt ein elendes Dasein. Da Katzen sehr früh geschlechtsreif sind, vermehren sie sich im rasenden Tempo. Die verwilderten Tiere sind häufig krank und unterernährt.

CDU stimmte dagegen

„Die Verordnung dient dem Schutz der Katzen und anderer Tiere, die betroffen sind“, begründete Sebastian Pewny (Grüne) für die Koalition den Beschluss. Dieser sei auch wichtig, „um den Tierschutzvereinen den Rücken zu stärken“. Pro Jahr greifen die Organisationen rund 800 Streuner auf und lassen diese auf eigene Kosten kastrieren. Die CDU sah sich nicht in der Lage, der Verordnung zuzustimmen, weil bei Bedarf auch private Grundstücke und Betriebsgelände betreten werden dürfen, um die Freigänger einzufangen. „Das tragen wir nicht mit“, so Hans Hennecke.