Bochum. . Vom 1. Dezember an gilt für Glücksspielsstätten eine verschärfte Gesetzeslage. 33 neue Genehmigungen und eine Ablehnung wurden bislang erteilt.
- Vom 1. Dezember an gilt für Glücksspielsstätten eine verschärfte Gesetzeslage
- 33 neue Genehmigungen und eine Ablehnung hat die Stadt bislang erteilt
- 54 Fälle sind noch ungeklärt – einige Betreiber werden voraussichtlich klagen
Streng genommen müssten 55 Spielhallen in Bochum von heute an geschlossen bleiben. Ihre Inhaber haben nach der Verschärfung der Gesetzeslage noch keine neue Konzession zum Betrieb ihrer Glücksspielstätte erhalten. Und heute, am 1. Dezember 2017, ist Stichtag.
33 Genehmigungen hat das Ordnungsamt mittlerweile zwar erteilt. Aber einmal wurde ein Antrag für die neuen Spielhallen-Lizenz abgelehnt und in 54 weiteren Fällen steht die Entscheidung noch aus. „Wir prüfen jeden Einzelfall sehr genau“, sagt Stadt-Sprecher Thomas Sprenger. „Bei sechs Anträgen fehlen nur noch Kleinigkeiten.“
Rechtsanwalt eingeschaltet
Schließen müssten vorerst auch die Betriebe nicht, die noch keine Erlaubnis oder eine Ablehnung erhalten haben. Dieser Schritt stünde erst dann an, wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft seien. Längst haben viele Betreiber einen Rechtsanwalt eingeschaltet.
So wie Ingrid Nigbur, die mit ihrem Automaten-Aufstellbetrieb vier Spielhallen in Bochum betreibt und drei weitere in Hattingen, Krefeld und Menden unterhält. Ihre Lage: „Anderthalb Zulassungen haben wir bislang bekommen“, sagt Ingrid Nigbur. „Was mit den anderen Anträgen ist, weiß ich nicht. Wir haben null Informationen.“
Auch interessant
Ihre Haltung zu Gesetzesverschärfung deckt sich mit der der gesamten Branche. „Ich halte nichts davon. Wer die Auflagen erfüllt, sollte seine Betriebe unterhalten dürfen. Es kann ja auch jeder im Internet spielen.“ Sie führt nicht nur an, dass die Schließung von Spielhallen Arbeitsplätze kosten würde, allein in ihrem Unternehmen seien 50 Mitarbeiter beschäftigt; „die meisten als Vollzeitkräfte“, so Nigbur.
Die Anträge für neue Genehmigungen gehen auch ins Geld. Je nach Betriebsgröße kosten sie zwischen 3000 und 7000 Euro. Für die Stadt Bochum bedeutet das bei 88 Spielhallen und demzufolge 88 neuen Anträge eine stattliche Einnahme.
Ordnungsamt hat viel zu tun
Allerdings sei das Ordnungsamt damit auch intensiv beschäftigt, so Stadt-Sprecher Sprenger. In etlichen Fällen komme es zu Anhörungen. „Festgestellt haben unsere Mitarbeiter, dass es eine gewisse Bereitschaft bei einigen Betreibern von mehreren Spielhallen gibt, im Zweifelsfall auf den einen oder anderen Standort zu verzichten.“
Zu den Verschärfungen des Gesetzes gehört, dass Spielhallen von heute an einen Mindestabstand von 350 Metern untereinander haben müssen und das Mehrfachhallen am selben Standort verboten sind. Vor allem in Bochums Innenstadt erfüllen etliche Betriebe diese Voraussetzungen nicht. Insgesamt gibt es in der Stadt 88 Spielhallen an 51 Standorten.
Hier wie in vielen anderen NRW-Städten wird mit etlichen Klagen von Spielhallenbetreibern gegen die Ablehnung einer neuen Lizenz gerechnet. Einige sind schon beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingegangen, so eine Sprecherin. Aus Bochum sei noch keine dabei.