Bochum. Das Amtsgericht Bochum muss bald klären, ob ein Angeklagter ein Ladendieb ist. Eigentlich nichts Besonderes. Nur: Er ist ein eineiiger Zwilling.
Dieser Prozess wird für Richter und Staatsanwalt eine ganz besondere Herausforderung. Sie müssen zwei eineiige Zwillinge auseinanderhalten. Eine verzwickte Beweislage.
Wie das Gericht am Montag auf WAZ-Anfrage mitteilte, muss am 18. Dezember ein 39-jähriger Bochumer auf die Anklagebank des Schöffengerichts. Im April 2016 soll er in einem Gemischtwarenladen in der Bochumer Innenstadt acht Teile gestohlen haben: Gasgrill, Geschirr und eine Etagere.
Der Täter, wer auch immer es war, konnte zwar flüchten, allerdings wurde er von einer Videokamera gefilmt. Einige Zeit später erkannte der Freund einer Mitarbeiterin des Geschäftes einen Verdächtigen auf der Straße, der dem Mann auf dem Video offenbar frappierend ähnlich war. Er rief die Polizei, die die Personalien des Mannes feststellte. Später erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Mann.
Anthropologisch-biometrisches Identitätsgutachten
Der Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen. Weil er aber einen Zwillingsbruder hat, wird es umso schwerer, ihm eine mögliche Schuld nachzuweisen. Das Gericht hat ein anthropologisch-biometrisches Identitätsgutachten anfertigen lassen, das anhand des Videos und den persönlichen Details darauf klären soll, ob der Angeklagte auch wirklich der Täter ist oder nicht.
Die Hürden für einen Schuldspruch sind hoch: Eine hohe Wahrscheinlichkeit reicht nicht, vielmehr darf es keinerlei vernünftigen Zweifel an der Identität geben. Der Zwillingsbruder nimmt übrigens auch an dem Prozess teil. Als Zeuge. Beide sind nicht vorbestraft.
Denkbar ist natürlich auch, dass eine dritte, bisher unbekannte Person der Ladendieb ist.