Bochum. . Ab dem 1. Dezember gelten neue Gesetze für Spielhallen. Bislang haben nur acht von 88 Bochumer Casinos Genehmigungen. Härtefälle werden geprüft.

  • Stadt nimmt jährlich rund sechs Millionen Euro durch Vergnügungssteuer ein
  • 831 Automaten stehen in Bochumer Spielhallen. Hinzu kommen die in Gaststätten
  • Antrag auf neue Glücksspielerlaubnis kostet Betreiber jeweils 5000 bis 6000 Euro

88 Spielhallen gibt es derzeit in Bochum, doch bald könnte ein neues Gesetz für viele von ihnen das Aus bedeuten. Ab 1. Dezember gelten für sie schärfere Regeln und die Betreiber müssen eine neue Glücksspielerlaubnis beantragen. Erst acht solcher Genehmigungen hat die Stadt bislang ausgestellt.

Unter anderem gilt für Spielhallen künftig, dass sie mindestens 350 Meter von der nächsten entfernt liegen müssen. In der Innenstadt liegen alle Casinos näher beieinander.

Die meisten stellen nun Härtefallanträge, die einzeln von der Stadt geprüft werden müssen – das kann dauern. „Und wer gegen eine nicht erteilte Erlaubnis klagt, hat den Rechtsweg noch vor sich“, gibt Stadtsprecher Thomas Sprenger zu bedenken.

Stadt nimmt rund sechs Millionen Euro ein

Rund sechs Millionen Euro nimmt die Stadt jährlich durch die Vergnügungssteuer ein. Sie macht 5,5 Prozent des Spieleinsatzes aus. 831 Automaten sind in Spielhallen aufgestellt, hinzu kommen die Geräte in Gaststätten.

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Jürgen Köper ist Inhaber von sieben Megaplay-Spielhallen. Für zwei von ihnen hat der ehemalige VfL-Bochum-Profi bereits Genehmigungen erhalten, auf die anderen fünf wartet er noch. Bei ihnen handelt es sich um Härtefälle, denn diese fünf Casinos liegen in der Innenstadt. „Dort ist jeder mit jedem verbandelt“, sagt Köper.

Wer letztlich schließen muss, weiß er nicht, die genauen Kriterien kennt er nicht. „Ich weiß nicht, wie es weitergeht“, sagt Köper. Zwischen 5000 und 6000 Euro habe ihn jeder Antrag gekostet.

Spielhallen werden nicht sofort geschlossen

48 Mitarbeiter sind in den Filialen von Jürgen Köper beschäftigt. Sie werden nicht zum 30. November auf der Straße stehen, denn die Stadt könne erst einmal eine Duldung aussprechen, sagt Köper. Und auch Stadtsprecher Thomas Sprenger bestätigt, dass zum 1. Dezember nicht sofort alle Spielhallen geschlossen werden, die noch keine Genehmigung haben, denn viele Fälle müssten erst vor Gericht entschieden werden.

Auch Jürgen Köper wird bei einem negativen Bescheid klagen. Dazu sei er seinen Gesellschaftern verpflichtet. Die Kommune sieht er als letztes Glied in der Kette. Denn die Gesetzesänderung kommt vom Land und entstamme nach Köpers Meinung „der Ideologie: Wenn ihr vom Markt seid, sind alle Spielsüchtigen weg“.

Staatliche Casinos haben es leichter

Köper bemängelt, dass für die vom Staat betriebenen Casinos andere Regeln gelten als für die privaten. So könnten sie unbegrenzt Automaten aufstellen. Er hingegen dürfe auf zwölf Quadratmetern nur einen Spielautomaten installieren, maximal zwölf pro Spielhalle, mit drei Metern Abstand zum nächsten.

Für die Zukunft sieht Jürgen Köper ohnehin schwarz. „Es gibt keinen Standort in Bochum, an dem man nach der neuen Gesetzgebung heute noch eine Spielhalle eröffnen kann.“

>>> INFO: Der neue Glücksspielvertrag

Der Glücksspielvertrag ist zum 1. Dezember 2012 in Kraft getreten. Nun läuft die fünfjährige Übergangszeit ab. Ab Dezember dürfen Spielhallen nicht näher als 350 Meter von der nächsten entfernt sein.

  • Die gleiche Abstandsregel gilt für Kinder- und Jugendeinrichtungen wie Schulen und Kitas.

  • Spielhallen dürfen außerdem nicht mehr den Namen „Casino“ tragen.