Bochum. . Im Prozess um eine Bochumer Privatklinik ist ein Rechtsanwalt wegen Abrechnungsbetrugs zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Rund 10.200 Euro wollte der Rechtsanwalt von seiner privaten Krankenkasse erstattet haben – für Leistungen, die frei erfunden waren. Deshalb wurde er am Montag vom Landgericht wegen Betruges zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 100 Sozialstunden bei der Caritas abarbeiten.
Das Urteil ist das erste in einem größeren Prozess rund um eine Bochumer Privatklinik im Bochumer Osten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Chef (64) der Klinik, ein promovierter Anästhesist und Schmerztherapeut, Kredit- und Abrechnungsbetrügereien mit mehr als 2,5 Millionen Euro Schaden vor.
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Zudem stehen vier weitere Männer vor der 2. Wirtschaftsstrafkammer, darunter ein 47-jähriger Rechtsanwalt aus Hagen.
„Massiver Missbrauch“ des Gesundheitssystems
Er hatte gestanden, 2015 auf Initiative des damaligen Klinikchefs zwei Rechnungen an seine Kasse versendet zu haben, die vorgaukelten, dass er stationär in der Klinik privat behandelt wurde. Rund 5600 Euro zahlte die Kasse ihm aus, den Rest verweigerte sie. Die Rechnungen schrieb er auf dem Briefbogen seiner Kanzlei. Richter Dr. Markus van den Hövel warf ihm im Urteil „einen massiven Missbrauch“ des Gesundheitssystems vor: „Wenn die Kasse „einem Rechtsanwalt nicht mehr vertrauen kann, wem denn dann?“.
Die 5600 Euro soll der Anwalt nicht für sich verwendet, sondern an den damaligen Klinikchef weitergeleitet haben – als angeblichen Freundschaftsdienst. Der Anwalt: „Ich habe für mich selbst nur Unverständnis, dass ich mich dazu habe hinreißen lassen.“
Die Staatsanwaltschaft wollte eine Geldstrafe in Höhe von 8100 Euro (270 Tagessätze). Das war dem Gericht aber zu milde.
Der Prozess gegen die anderen Angeklagten wird fortgesetzt.