Bochum. . Am kommenden Freitag und Montag ist kein Publikumsverkehr im Land-, Amts- und Arbeitsgericht möglich. Adresse und Rufnummern ändern sich.
- Vom 20. bis 23. Oktober ziehen die Bochumer Gerichte ins neue Justizzentrum am Ostring
- Am Freitag und Montag ist dann dort kein Publikumsverkehr möglich
- Wer Fristen wahren muss, sollte an diesem Wochenende besonders aufpassen
Seit den 70er Jahren steht das Landgerichtsgebäude in seiner jetzigen Form, das angeschlossene Amtsgericht sowie das Arbeitsgericht am Marienplatz sogar seit den 50er Jahren. Vom kommenden Freitag (20.) bis einschließlich Montag (23.) ziehen die drei Gerichte ins neue Justizzentrum am Ostring um. An diesen Tagen ist in den Gerichten kein Publikumsverkehr möglich. Hier ein kleiner Überblick, was für Bürger zu beachten ist.
Landgericht
Für unaufschiebbare Amtshandlungen hat das Landgericht am Freitag (20.) einen Bereitschaftsdienst eingerichtet. Die Rufnummern: 0234/967-2117, - 2156 oder -2157 (Zivilsachen) oder 967-2376 oder -2368 (Strafsachen). Dieselben Nummern gelten für den Bereitschaftsdienst am Montag (23.).
Ab Montag werden alle Mitarbeiter des Landgerichts bereits am neuen Standort arbeiten, sind aber noch mit Einräumen beschäftigt. Erst am Dienstag (24.) beginnt der normale Geschäftsbetrieb. Die Adresse: Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum. Die Fax-Nummer lautet bereits ab 20. Oktober: 0234/967-3106. Die Telefonnummer bleibt die alte (967-0), jedoch ändern sich alle Durchwahlen.
Wer auf Fristen achten muss, kann bestimmte Schriftstücke rechtswirksam noch bis zum 22. Oktober (24 Uhr) in den alten Briefkasten an der Viktoriastraße 14 und am Westring 8, 44787 Bochum, einwerfen. Ab 23. geht das nur noch im neuen Gebäude.
Amtsgericht
Für das Amtsgericht ist beim Umzug fast alles genauso geregelt wie beim Landgericht. Anders ist nur: Für unaufschiebbare Amtshandlungen ist am Freitag (20.) ein Bereitschaftsdienst über die Pforte am Eingang (Viktoriastraße 14) erreichbar, am Montag (23.) über die neue Pforte an der Josef-Neuberger-Straße 1. Die zentrale Rufnummer lautet wie beim Landgericht 967-0, die Fax-Nummer 967-3106. Auch bei Fristsachen gilt am Umzugswochenende dasselbe wie beim Landgericht.
Arbeitsgericht
Auch das Arbeitsgericht hat ab Montag die Adresse Josef-Neuberger-Straße 1. Die Rufnummer lautet 0234/967-7, sämtliche Durchwahlen ändern sich. Die Fax-Nummer lautet 0234/967-4905.
Wer Fristen wahren muss, kann Schriftstücke bis Sonntag (22.), 24 Uhr, in den bisherigen Briefkasten am Marienplatz 2 werfen. Ab Montag (23.) geht das rechtswirksam nur noch im Briefkasten an der neuen Adresse. Ab Dienstag (24.) wird im Arbeitsgericht der normale Geschäftsbetrieb aufgenommen.
Staatsanwaltschaft
Die Strafverfolgungsbehörde zieht erst vom 3. bis 5. November um und ist bis dahin regulär zu erreichen.