Bochum. . Seit drei Jahren wehrt sich eine Rentnerin (76) gegen die Nachzahlung von Rundfunkgebühren. Auf Vermittlung der WAZ ist nun eine Lösung in Sicht.

  • Seit drei Jahren kämpft eine Bochumer Rentnerin gegen die Nachzahlung von Rundfunkgebühren
  • „Ich bin mit den Nerven am Ende“, bat die 76-Jährige die WAZ-Redaktion um Unterstützung
  • Jetzt ist eine Lösung in Sicht: Der Beitragsservice erlässt der Kundin die Säumniszuschläge

„Das macht mich krank.“ Seit drei Jahren liegt Irene Frenzel-Döring im Clinch mit dem ARD-ZDF-Beitragsservice. Das bislang letzte Schreiben der schier unendlichen Korrespondenz gab die 76-Jährige in der WAZ-Redaktion ab: „Ich hab’ nicht mehr die Nerven. Können Sie wohl den Brief öffnen?“ Die WAZ tat nicht nur das.

Sie bat die frühere GEZ, Licht ins Wirrwarr aus Nachforderungen und Mahnungen zu bringen. Mit Erfolg. Für die Altenbochumerin bleibt ein überschaubarer Betrag übrig; die Mahnkosten entfallen.

Irene Frenzel-Dörings Kampf gegen die Rundfunk- und TV-Gebühren beginnt 2013. Ihre Mutter, die allein an der Theoderichstraße wohnt, ist erkrankt. Die Tochter behält zwar ihren Wohnsitz in Bayern bei, pendelt aber häufig nach Bochum, um Mutter zu pflegen. „Erst im Dezember 2013 habe ich mich in Bayern abgemeldet“, sagt sie.

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Forderung erreichte über 600 Euro

Im Januar 2014 stirbt ihre Mutter. Die ehemalige Büroangestellte bleibt in der Altenbochumer Wohnung – und sieht sich massiven Forderungen des ARD-ZDF-Beitragsservices gegenüber. Der verlangt von ihr die Gebühren für das komplette Jahr 2013 inklusive Zuschlägen. „Dabei war ich doch nur hier, um meiner Mutter beizustehen – und nicht, um fernzusehen!“

Sie verweigert die Zahlung für 2013: „Da geht’s mir ums Prinzip.“ Auch die Ex-GEZ bleibt hartnäckig. In jede neue Rechnung werden fortan die alten Schulden eingepreist. Die Mahnkosten steigen. Auf über 600 Euro belaufen sich zeitweise die Forderungen. Längst hat Irene Frenzel-Döring den Überblick verloren. Mit einer Mappe, prall gefüllt mit dem Schriftverkehr seit 2014, steht sie in der Redaktion. „Helfen Sie mir!“, bittet sie. „Ich bin verzweifelt, finde kaum noch in den Schlaf.“

Auf Zuschläge wird aus Kulanzgründen verzichtet

Die WAZ sichtet die Flut von Rechnungen und Mahnungen und schaltet den Beitragsservice ein. Auch dort braucht es einige Zeit, um das Geflecht zu entwirren.

Sprecher Christian Greuel bekräftigt: Die Forderung für das Jahr 2013 ist rechtens. Die Mutter habe einen ermäßigten Beitrag gezahlt. Der umfasst Ehepartner sowie Kinder bis zum 25. Lebensjahr. Per Meldedatenabgleich sei damals bekannt geworden, dass Irene Frenzel-Döring bei ihrer Mutter wohnt. Sie habe damit für 2013 „die reguläre Beitragspflicht für die Wohnung ausgelöst“ – die vollständigen Gebühren aber erst ab 2014 überwiesen.

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Daher die Nachzahlung, die der Beitragsservice auf 166,70 Euro beziffert. Auf sämtliche angefallenen Säumniszuschläge werde „aus Kulanzgründen verzichtet“, teilt die Pressestelle in Köln auf WAZ-Anfrage mit.

Für Irene Frenzel-Döring endet ein dreijähriger Kampf. Den Vorschlag werde sie wohl akzeptieren. „Was bleibt mir übrig?“

>>> INFO: Jeder Haushalt muss 17,50 Euro zahlen

  • Seit 2013 muss jeder Haushalt einen einheitlichen Rundfunkbeitrag (17,50 Euro/Monat) zahlen.

Seither gibt es zahlreiche Proteste, denn der Pauschbetrag richtete sich nicht nach der Zahl der Bewohner oder wieviele Medien tatsächlich vorhanden sind.

  • Hinzu kommt: Wer einen Zweitwohnsitz unterhält (wie im Fall oben), muss für beide Wohnsitze Gebühren zahlen.