Bochum. . „In ewiger Dunkelheit“ leben seit Jahren Mieter in Altenbochum. Nun soll der Gehölzstreifen vor ihren Wohnungen endlich gelichtet werden.

  • Ein Gehölzstreifen in Altenbochum sorgt seit Jahren für Ärger in einer Siedlung an der Bonhoefferstraße
  • Die Mieter klagen über „ewige Dunkelheit“ und drängen ihren Vermieter VBW, eine Lösung zu finden
  • Die ist in Sicht: Laut VBW will die Grundstücksverwaltung der Nachbarn die Arbeiten zeitnah vornehmen

Bernd Landsberger liest die WAZ, „seitdem ich lesen kann“. Doch die morgendliche Lektüre wird ihm vergällt: In den Wohnungen an der Bonhoefferstraße 99 und 101 herrsche tagsüber Dunkelheit. „Auch jetzt im Sommer müssen wir zum Lesen die Lampe einschalten“, sagt der 74-Jährige. Grund: Gehölz unmittelbar vor den Wohnhäusern, das den Mietern seit Jahren das Tageslicht raubt. Erst jetzt scheint es in Altenbochum hell zu werden.

Die Bäume in Nachbars Garten: ein Dauerbrenner vor deutschen Amtsgerichten, angerufen von Anwohnern, die sich über Äste, Grünabfälle und Schattenwurf auf ihrem Grundstück ärgern. Noch hoffen die Mieter an der Bonhoefferstraße 99 und 101 auf eine außergerichtliche Einigung mit ihren Nachbarn. „Unsere Geduld“, sagen Bernd Landsberger und Elke Möning (70), „ist aber am Ende.“

Erste Beschwerden an die VBW im Jahr 2014

2014 hatten die Bewohner die ersten Beschwerden an ihren Vermieter VBW gerichtet. Der Gehölzstreifen auf dem Nachbargrundstück, wenige Meter vor ihren Fenster, war zu beachtlicher Höhe herangewachsen.

Bernd Landsberger muss für das Lesen seiner WAZ am Morgen das Licht einschalten. Proteste beim Vermieter VBW waren bisher erfolglos.
Bernd Landsberger muss für das Lesen seiner WAZ am Morgen das Licht einschalten. Proteste beim Vermieter VBW waren bisher erfolglos. © Klaus Pollkläsener

„Wir haben niemals gefordert, die Bäume und Sträucher abzusägen. Aber der Streifen muss deutlich gelichtet werden, damit wir in unseren Wohnungen wieder Licht haben“, so die Mieter.

„Wir fühlen uns vom Vermieter im Stich gelassen“

Es passierte: nichts. Das Grün wucherte weiter, ragt inzwischen mehr als zwölf Meter hoch in den Himmel. Herabfallende Beeren bergen bei Nässe Rutschgefahr. „Immer wieder haben wir die VBW darauf aufmerksam gemacht. Aber dort heißt es nur, dass man sich um eine Lösung bemühe“, erklärt Bernd Landsberger: „Wir fühlen uns vom Vermieter im Stich gelassen.“ Die Dunkelheit schlage aufs Gemüt. „Und richtig ins Geld geht die Dauerbeleuchtung auch.“

„Wir haben sehr wohl etwas unternommen“, widerspricht VBW-Abteilungsleiter Marc Hager. Für die beiden benachbarten Häuser mit Eigentumswohnungen, zu deren Grundstück der Gehölzstreifen gehört, sei die Urbania Liegenschaftsverwaltung zuständig.

Arbeiten sollen kurzfristig erfolgen

„Mehrfach haben wir die Gesellschaft angeschrieben, auf die Verschattung für unsere Mieter durch das wuchernde Grün hingewiesen und auf schnelle Abhilfe gedrängt – zuletzt Ende Mai“, so Marc Hager.

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Zufall oder nicht: Just am Montag, dem Tag der WAZ-Anfrage, kündigte die Urbania laut VBW an, die Arbeiten auf Beschluss der Eigentümerversammlung kurzfristig in die Wege zu leiten (eine Bestätigung dafür blieb bis Redaktionsschluss aus). Die acht betroffenen Mietparteien in Altenbochum vernehmen’s mit Freude. Morgens um 9 Uhr bei Tageslicht die WAZ zu lesen: Das wäre für Bernd Landsberger ein schönes Erwachen.

>>> INFO: Mieter müssen Eigentümer eine Frist setzen

  • Bäume, deren Äste auf ihr Grundstück ragen, sind für WAZ-Leser ein häufiges Ärgernis. Klagen gibt es nicht nur an der Bonhoefferstraße, sondern u.a. auch an der Hordeler Straße und der Henkenbergstraße.

Generell gilt: Selbst zur Säge oder Gartenschere greifen darf man nur, wenn der Eigentümer nebenan zuvor Gelegenheit bekommen hatte, den Rückschnitt innerhalb einer angemessenen Frist selbst zu erledigen.

  • Aber: Es gibt eine Verjährung. Hat man den Baum oder ausladenden Strauch an der Grundstücksgrenze zu lange hingenommen, hat man keinen Anspruch mehr auf einen Rückschnitt oder gar die Beseitigung.

  • In der Regel liegt diese Frist bei fünf Jahren.