Bochum. Die Serie von brennenden geparkten Autos in Bochum bleibt weiter ungeklärt. Ein Angeklagter (30) ist vor dem Amtsgericht kaum geständig.
Die Serie von brennenden Autos im vergangenen Jahr und auch vor gut zwei Wochen bleibt weiter ungeklärt. Am Dienstag begann der Prozess gegen einen 30-jährigen Bochumer, der zwei dieser Brände gelegt haben soll. Er ist aber kaum geständig, so dass das Amtsgericht nun einen aufwendigen Indizienprozess führen muss.
In der Nacht zum 18. Dezember 2016, gegen 1,40 Uhr, war an der Josephinenstraße zwischen Castroper Straße und A 40 ein Suzuki Swift völlig ausgebrannt. Laut Anklage wurde die Scheibe eingeschlagen und Brandbeschleuniger im Inneren angezündet. In der selben Nacht brannte ebenfalls auf der Josephinenstraße rund 40 Meter weiter ein alter Opel-Astra Caravan.
Mögliches Motiv: Feuer soll Einspruchsspuren verwischen
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Auch dort waren eine Seitenscheibe eingeschlagen und Brandbeschleuniger oder brennende Gegenstände im Inneren verteilt worden. Rückbank und Kopfstunde brannten. Durch das Löschwasser der Feuerwehr wurde das Fahrzeug komplett nicht mehr nutzbar. Mögliches Tatmotiv: Das Feuer sollte die Einspruchsspuren verwischen.
Blutspur am zerstörten Auto
Seit Mitte Januar sitzt der Angeklagte in U-Haft.Blutspuren am Astra hatten ihn überführt, seine DNA war bei der Polizei bereits gespeichert, er ist als Drogenkonsument mehrfach wegen Beschaffungskriminalität vorbestraft. Vor Gericht hatte er für die Blutspur eine Erklärung: Er wollte in der Tatnacht in eines der Autos einbrechen, um Wertsachen zu erbeuten, sagte er über seinen Verteidiger Christoph Pindur.
„Er hat ein BTM-Problem.“ (BTM = Betäubungsmittel.) Weil er sich beim Scheibeneinschlagen aber verletzt habe, habe er den Versuch abgebrochen und sei geflüchtet. Von einer Brandlegung war keine Rede.
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Außerdem verwies Pindur auf die Nacht des 5. Juni 2017. Da wurden - während sein Mandant in U-Haft saß – auf der Präsidentstraße und Josefstraße vier geparkte Pkw durch Feuer zerstört. Der Fall ist bis heute ungeklärt. Im Raum steht nun: Vielleicht war ja der Täter vom 5. Juni auch der Täter vom 18. Dezember – und vielleicht ja auch der von der Weitmarer Straße.
Dort hatten im vorigen August und September sieben geparkte Pkw gebrannt, teilweise vollständig.Auch wegen dieser Taten wurde der Angeklagte verdächtigt, zumal er damals in Tatortnähe wohnte. Aber in der Anklage tauchen diese Fälle nun nicht mehr auf, weil die Beweislage zu dünn war.
Prozess wird fortgesetzt - Angeklagter bleibt in U-Haft
Am 7. und 20. Juli wird der Prozess mit Zeugen fortgesetzt. Der Angeklagte bleibt aber in U-Haft. Das Gericht hatte für den Fall eines Schuldspruches eine Haftstrafe zwischen zwei und drei Jahren in Aussicht gestellt und parallel eine Drogentherapie.
Die geschädigten Autoeigentümer blieben übrigens auf ihrem Schaden sitzen, soweit sie nicht kaskoversichert sind.