Bochum. . Ein Frührentner aus Bochum hat Ende 2016 seine Ex-Frau erstochen. Vor dem Schwurgericht wurde er zu acht Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.
Ein Frührentner aus Bochum ist am Freitag vor dem Bochumer Schwurgericht wegen Totschlags zu acht Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Ende 2016 hatte der 57-Jährige mit zwei Messern und 1,8 Promille Alkohol sowie Opiaten im Blut auf seine Ex-Frau eingestochen.
Die Frau verblutete in der Wohnung an der Poststraße in Hofstede. Im Prozess hatte er ausgesagt, sich nicht an die Bluttat erinnern zu können. Laut seinem Anwalt Egbert Schenkel habe er aber immer angegeben, "verantwortlich" für die Tat zu sein.
Frührentner nimmt Urteil gefasst auf
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Der Frührentner habe das Urteil „gefasst“ aufgenommen. Wohl auch, weil er vermutlich nicht die ganze Haftstrafe im Gefängnis verbringen muss. Laut Schenkel kommt sein Mandant zunächst für zwei Jahre und fünf Monate in den sogenannten Vorwegvollzug. Im Anschluss wird er in eine geschlossene Suchtklinik zur Alkoholentwöhnung verlegt. Diese kann maximal zwei Jahre dauern.
Nach dieser Zeit hat der Verurteilte die Aussicht darauf, dass die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Das Gericht folgte somit nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für eine hohe Haftstrafe ohne Aufenthalt in einer Klinik plädiert. Rechtsanwalt Schenkel sagte: „Über die menschliche Entscheidung des Gerichts ist mein Mandant froh.“