Bochum. . Die Links-Fraktion ist mit ihrem Antrag gescheitert, die Verordnung zum verkaufsoffenen Sonntag in Bochum zu kippen. Nun droht wieder ein Gang zum Gericht.

  • Einen verkaufsoffenen Sonntag hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bereits gekippt
  • Vermutet wurde, dass damit alle verkaufsoffenen Sonntage in Bochum auf der Kippe stehen
  • Das ist vorerst nicht der Fall. Allerdings droht erneut eine Auseinandersetzung vor Gericht

Nach dem Verbot des verkaufsoffenen Sonntags im Rahmen des Maiabendfests Ende April droht der Stadt die nächste juristische Auseinandersetzung um das Thema. Ein Antrag der Links-Fraktion im Rat, die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vor dem nächsten verkaufsoffenen Sonntag am 11. Juni in Langendreer („Bänke raus“) aufzuheben, wurde abgelehnt. „Nun werden wohl weiterhin Gerichte entscheiden müssen“, kündigt Verdi-Geschäftsführerin Gudrun Müller an.

Gewerkschaft bekam schon im April Recht

Die Gewerkschaft hatte bereits im April vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Beschwerde gegen besagte Verordnung eingereicht und Recht bekommen. Dabei sei klar geworden, dass diese „Verordnung gegen geltendes Recht verstößt“, begründet Ralf-D. Lange, Chef der Fraktion „Die Linke“ den Antrag auf Aufhebung. Mit dieser Auffassung stand die Linke indes nahezu alleine da. Selbst eine Aussprache hielten die anderen Fraktionen vor der Abstimmung nicht für nötig. Verdi-Geschäftsführerin Müller spricht von „erschreckender Ignoranz“.

Ralf D. Lange (Die Linke)
Ralf D. Lange (Die Linke)

Aus Sicht der SPD, so Fraktionschef Peter Reinirkens, gibt es keinen Gesprächsbedarf. „Wir haben das Thema vor der Verabschiedung der Verordnung Ende März im Rat ausgiebig diskutiert.“ Seine Fraktion sei weiter überzeugt, dass die Bochumer Regelung zum verkaufsoffenen Sonntag gesetzeskonform ist. Daran ändere die eine richterliche Entscheidung nichts. Zumal der anstehende verkaufsoffene Sonntag beim Fest „Bänke raus“ in Langendreer eine andere Qualität habe. „Es geht um eine Stadtteilveranstaltung, bei der Vereine eine wesentliche Rolle spielen.“ Die Öffnung der Geschäfte spiele nur eine untergeordnete Rolle.

Frage ist, wer die Besucher anlockt

Das ist der zentrale Punkt: Lockt das Ereignis selbst den Großteil der Besucher oder löst eher die Öffnung der Geschäfte ihr Kommen aus? „Die Stadt hat die Gelegenheit verpasst, ihre Position mit Zahlen zu untermauern“, so Verdi-Gewerkschaftssekretär Michael Sievers. Hätte sie die Verordnung zurückgezogen und in Langendreer die Besucher gezählt, die auch ohne geöffnete Geschäfte kommen, hätte sie 2018 eine Argumentationsgrundlage. Dies gelte ebenso für die anderen verkaufsoffenen Sonntage, deren Zahl bereits auf sechs reduziert wurden.

Karsten Höser: „Die Menschen kommen wegen des Festes, das im übrigen eine nicht-kommerzielles Fest ist. Da trifft sich Langendreer und der Bochumer Osten.“
Karsten Höser: „Die Menschen kommen wegen des Festes, das im übrigen eine nicht-kommerzielles Fest ist. Da trifft sich Langendreer und der Bochumer Osten.“ © Dietmar Wäsche

Ob Beschwerde oder gar Verbot, „Bänke raus“ und die Bürgerwoche Ost würden auf jeden Fall ausgetragen, sagt Karsten Höser. Es wäre zwar gut für den Einzelhandel und den Stadtteil, wenn die Geschäfte öffnen könnten, so Langendreers Stadtteilmanager. „Aber die Menschen kommen wegen des Festes, das im übrigen ein nicht-kommerzielles Fest ist. Da trifft sich Langendreer und der Bochumer Osten.“ Die Ladenöffnung sei ein Zusatzangebot; mehr nicht.

>>> KOMMENTAR: „Weiter so“ mit Kalkül

So geht es nicht. Das hat das Verwaltungsgericht der Stadt Bochum mit seinem Urteil aus dem April ins Stammbuch geschrieben. Dass die Verwaltung so wie die Mehrheit der Politik daraufhin keinen Anlass sieht, die Verordnung zur Öffnung von Geschäften an Sonn- und Feiertagen zu korrigieren, erscheint auf den ersten Blick wie eine Mischung aus Trotz und Verwegenheit.

Aber das „Weiter so“ hat Kalkül. Bevor die bisherige Regelung in Gänze gekippt werden müsste, soll offenbar ausgelotet werden, ob auch verkaufsoffene Sonntage im Rahmen von Stadtteilfesten unzulässig sind oder nicht. Ganz sicher scheint sich da selbst der Klageführer Verdi nicht zu sein. Er will erst prüfen, ob er auch vor dem Fest „Bänke raus“ vor den Kadi zieht. Geht er erneut diesen Schritt, dürfte die dann fällige Gerichtsentscheidung endgültig Aufschluss darüber geben, wie es Bochum künftig mit seinen verkaufsoffenen Sonntagen hält.