Bochum. . Nach bisherigem Stand geht die Bahn davon aus, dass 2021 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. Einige Anlieger haben Sorge wegen des Lärms.

  • Noch im Herbst soll Planfeststellungsbeschlus vorliegen
  • Danach werden die Unterlagen noch einmal ausgelegt
  • Einwender könnten binnen eines Monats mit einer Klage reagieren

Die Planung für den Bochumer Abschnitt des Rhein-Ruhr-Expresses (RRX) ist ein gutes Stück vorangekommen. Ende November letzten Jahres hat die Bezirksregierung die mehr als 290 Einwendungen und Anregungen von Privatpersonen und anderen Beteiligten zusammengestellt und im sogenannten Anhörungsbericht ans Eisenbahnbundesamt weitergeleitet.

Die Deutsche Bahn, die das RRX-Verkehrsprojekt umsetzten wird, teilte auf WAZ-Anfrage mit, dass der Planfeststellungsbeschluss voraussichtlich im Spätsommer oder Herbst in Bochum noch einmal öffentlich ausgelegt wird. Ein Bahnsprecher: „Derzeit gehen wir bei unseren Planungen von einem Baubeginn ab 2021 aus.“

Werbetrommel wird kräftig gerührt

Derzeit werben NRW-Verkehrsministerium und Deutsche Bahn massiv für den RRX. Schützenhilfe liefert da eine jetzt vorgelegte Nutzenstudie, die positive Impulse des RRX für „Mobilität, Wirtschaft, Umwelt und die Menschen im Land“ aufzeigt.

Beim Erörterungstermin für den Bochumer Abschnitt (Planfeststellungsabschnitt 5b.), genutzt werden dafür rund 17,8 Kilometer Fernbahn- und 15,7 Kilometer S-Bahn-Gleise, waren rund 60 Privatpersonen erschienen, um ihre Bedenken vorzutragen. Dabei ging es etwa um zusätzliche Schallschutzwände an der jetzigen S-Bahnstrecke vor allem im Bereich Höntrop, aber auch die vermuteten Probleme durch einen größeren Bedarf an Parkplätzen. Anlieger wiesen die Vertreter der Bahn zudem darauf hin, dass in unmittelbarer Nähe zur Bahntrasse ehemalige Untertage-Einrichtungen der ehemaligen Zeche Maria Anna Steinbank liegen. Dort hatte es vor Jahren einen folgenschweren Tagesbruch, das „Höntroper Loch“, gegeben.

Schallschutzwände und isolierte Fenster

Bereits aufgrund eigener Vorschläge wollte die Bahn auf Bochumer Stadtgebiet bis zu fünf Meter hohe Schallschutzwände auf einer Strecke von rund 2,5 Kilometern installieren. Zusätzlich hatte ein Gutachten vorgeschlagen, schallisolierte Fenster an 109 Ein- und Mehrfamilienhäusern einzubauen.

Derzeit liegt der Anhörungsbericht mit den sortierten und gewichteten Anregungen und Einwendungen aus Bochum zur Bearbeitung beim Eisenbahnbundesamt. Es erarbeitet derzeit den Planfeststellungsbeschluss. Wenn dieser rechtskräftig ist, kann die Bahn mit den konkreten Arbeiten beginnen. Die Fachleute sprechen dann von „Baurecht“.

Der Beschluss wird zunächst für zwei Wochen öffentlich ausgelegt. Wer Einwendungen hat, kann gegen diesen Beschluss auf dem Klagewege vom zuständigen Verwaltungsgericht oder Oberverwaltungsgericht vorgehen. Es besteht eine einmonatige Klagefrist. Geregelt ist dieser Ablauf im sogenannten Verwaltungsverfahrengesetz (VwVfG). Erst wenn das Baurecht besteht, will die Bahn konkrete Abläufe planen und die Finanzierung beantragen.