Bochum. 250 Besucher sahen am Karfreitag im Bochumer “Riff“ den Film-Klassiker „Das Leben des Brian“ – und protestierten damit gegen das NRW-Feiertagsgesetz.
Sie haben’s wieder getan. Zum vierten Mal. Diesmal in deutlich größerem Rahmen. Mit der Vorführung der Monty-Python-Komödie „Das Leben des Brian“ am Karfreitag im Riff setzte die Initiative „Religionsfrei im Revier“ ihren Feldzug gegen das NRW-Feiertagsgesetz fort.
Die Jesus-Satire aus dem Jahr 1979 steht auf dem Index der Filme, die Karfreitag nicht öffentlich gezeigt werden dürfen. Eine religiöse Bevormundung, meinen Bochumer Atheisten um Bürgerrechtler Martin Budich (65), die Brian seit 2013 als „bewusste Provokation“ und gezielten Gesetzesverstoß im Sozialen Zentrum an der Josephstraße über die Leinwand flimmern ließen.
Ziel: das Bundesverfassungsgericht
Am Freitagabend kamen die Brian-Jünger erstmals im Bermuda-Dreieck zusammen. Wie das Tanz- sei auch das Filmverbot am Karfreitag „nicht mehr zeitgemäß“, so Dirk Steinbrecher vom Riff, der die Halle kostenlos zur Verfügung stellte. 250 Besucher (mehr doppelt so viele wie im Sozialen Zentrum) schauten sich den Klassiker an. Später folgte mit „Rififi am Karfreitag“ ein weiterer Film, der auf der Verbotsliste steht.
Der Eintritt war kostenlos. Die Riff-Betreiber überließen der Initiative den Getränkeverkauf. So dürfte eine erkleckliche Einnahme erzielt worden sein, die Martin Budich und seinen „Gottlos glücklich“-Unterstützern für künftige Gerichtskosten von Nutzen sein könnte. Für die Brian-Vorführung 2014 hatte die Stadt 300 Euro Bußgeld verhängt. Budich legte Widerspruch ein. Das Amtsgericht reduzierte die Strafe im vergangenen Dezember zwar auf 100 Euro, bekräftigte aber den Gesetzesverstoß.
Ein Urteil, das den Gegnern des „verordneten Trübsinns“ in die Karten spielt. Sie wollen den kompletten Rechtsweg ausschöpfen, um das Gesetz „mit dem Mief der 50er Jahre“ zu kippen. Das Brian-Verfahren ist derzeit vor dem Oberlandesgericht anhängig. Ziel ist eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.