Bochum. Der Bußgeld-Streit um die Aufführung der Kult-Filmkomödie soll bis vor das Verfassungsgericht. Bochumer will NRW-Feiertagsgesetz zu Fall bringen.
36 Jahre nach der Kino-Premiere ist „Das Leben des Brian“ erstmals vor dem Kadi gelandet. Das Amtsgericht verhandelte am Montag über ein Bußgeldverfahren gegen Martin Budich (65). Der Bochumer wurde „wunschgemäß“ verurteilt – und sieht sich seinem Ziel näher, das NRW-Feiertagsgesetz zu Fall zu bringen.
Seit 2013 zeigt die Initiative „Religionsfrei im Revier“ am Karfreitag die Monty-Python-Komödie aus dem Jahr 1979. Das ist illegal. Denn „Brian“ zählt zu den Filmen, die an dem stillen Feiertag nicht öffentlich aufgeführt werden dürfen. So sieht es das Feiertagsgesetz des Landes vor.
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Vor zwei Jahren stellte die Stadt das Bußgeldverfahren ein. Für die Neuauflage 2014 im Sozialen Zentrum an der Joseph(!)straße indes wird Organisator Martin Budich zur Kasse gebeten: 300 Euro fordert das Rechtsamt. Der Rentner (Berufsangabe: „Bürgerrechtler“) legte mit Anwalt Erich Eisel Widerspruch ein. Ihre Mission: Mit der Bibel-Satire den Rechtsweg so weit wie möglich auszuschöpfen und das NRW-Feiertagsgesetz mit „seinem Mief der 50er Jahre“ (Eisel) vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.
Das Amtsgericht bestätigte gestern den Gesetzesverstoß. Ein beantragtes Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht lehnte Amtsrichterin Bürschen ab. Immerhin jedoch reduzierte sie das Bußgeld auf 100 Euro.
„Für uns geht’s jetzt vor dem Oberlandesgericht weiter“, bekräftigte Budich unmittelbar nach dem Urteil. Das Ziel bleibt klar: Karlsruhe
Rechtsstreit um „Brian“: So lief die Verhandlung
„Always look on the bright side of life“, tönt es aus Lautsprecherboxen. An einer Leine baumeln Zeitungsartikel über den „Fall Brian“. „Zur Kreuzigung Saal C48“, prangt auf einem Schild. 20 Aktivisten der Initiative „Religionsfrei im Revier“ nutzten am Montag die Verhandlung am Amtsgericht für ein „Gottlos glücklich“-Happening auf dem Husemannplatz.
Die strikte Trennung von Staat und Kirche haben sich die bekennenden Atheisten um ihren Frontmann Martin Budich auf die Fahnen geschrieben. Niemand dürfe „gezwungen werden, an einem bestimmten Tag traurig sein zu müssen“, nimmt Anwalt Erich Eisel mit gehörigem Pathos das NRW-Feiertagsgesetz aufs Korn. Die Aufführung nicht genehmer Filme an Karfreitag bei Strafe zu verbieten: das berühre nicht nur die Glaubens-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, sondern schränke sie massiv ein. Eisel zieht gar einen Vergleich zum Scharia-Gesetz im Islam.
Verfahren beim Oberlandesgericht beantragen
Sein wortreich vorgetragener Antrag auf ein Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und die Anhörung von Kulturministerin Christina Kampmann wird gleichwohl abgelehnt. Amtsrichterin Bürschen macht’s eine Nummer kleiner, folgt der Argumentation von Rechtsamtsleiterin Ursula Beaupain – und gibt der Stadt Recht. Weil beim Filmabend 2014 die Gesellschaft ebenso geschlossen war wie die Rolllade des Sozialen Zentrums, drittelt sie allerdings das Bußgeld: von 300 auf 100 Euro.
Budich und seine Anhänger verlassen den Gerichtssaal dennoch mit Brian-typischem Optimismus. Endlich haben sie ein Urteil. Endlich ist der erste Schritt gen Karlsruhe getan. „Wir werden“, kündigt Budich an, „nun beim Oberlandesgericht beantragen, ein weiteres Verfahren zuzulassen.“ Sagt das OLG ja, gibt’s 2016 in Hamm eine erneute juristische Aufführung des Monty-Python-Klassiker. „Wenn nicht, geht’s direkt vors Bundesverfassungsgericht“, sagt Budich. Und lächelt süffisant.