Bochum. . Wegen der Ermordung der zweijährigen Tochter seiner Lebensgefährtin hat das Bochumer Landgericht einen 40-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt.

Den Menschen im gut gefüllten Schwurgerichtssaal stand das Entsetzen ins Gesicht geschrieben, als Richter Josef Große Feldhaus die Einzelheiten des kaltblütigen Kindermordes beschrieb. Den Angeklagten hatte er zuvor zu lebenslanger Haft verurteilt und auch die „besondere Schwere der Schuld“ festgestellt. Dadurch kann es sein, dass der Angeklagte weit mehr als 20 Jahre im Gefängnis sitzen wird.

Vor der Urteilsverkündung sind etliche Kameras auf den Angeklagten und seine beiden Verteidiger gerichtet.
Vor der Urteilsverkündung sind etliche Kameras auf den Angeklagten und seine beiden Verteidiger gerichtet. © B.Ki.

Was der Angeklagte nach Überzeugung des Gerichts in der Nacht zum 23. November 2014 in seiner Wohnung in Riemke getan hat, ist an menschlicher Abgründigkeit kaum zu überbieten. Der Mann, Hausmeister bei der Polizei, wohnte dort mit seinem Sohn (14), seiner Lebensgefährtin (28), die er erst seit kurzem kannte und die in der Polizeikantine arbeitete, und deren zweijähriger Tochter. Nach anfänglicher Harmonie verdüsterte sich das Klima in der Patchwork-Familie aber zunehmend, denn das Gericht schildert den Charakter des Angeklagten als absolut psychopathisch: herrschsüchtig, gefühlsarm, wichtigtuerisch, brutal, hinterhältig, rücksichtslos, selbstverliebt und absoluten Gehorsam fordernd.

Auch vor Brutalitäten gegenüber den Kindern schreckte er nicht zurück. Der Zweijährigen verabreichte er laut Urteil starke Beruhigungsmittel für Erwachsene, damit sie ruhiger wird. Er war so unzufrieden mit seinem Leben, dass er mit der Freundin nach Holland auswandern wollte. Anfangs wollte sie ihn auch begleiten. Als sie aber erfuhr, dass ihr Kind eine Frühförderung erhält, sagte sie ab. Das nahm der Angeklagte nicht hin. Der Richter: „Er entwickelte den Plan, das Kind zu töten.“ Er habe geglaubt, „dass er, wenn das Kind tot sei, ungestört, sorgenfrei und glücklich“ mit der Frau leben könne. Gleichzeitig habe er aus „Rache“ gehandelt und weil er „Macht ausleben“ wollte – „getrieben vom Gedanken an die eigene Größe“.

Angeklagter belastete Sohn mit gefälschtem Geständnisbrief

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Den Mord bereitete er laut Urteil so intrigant vor, dass auch andere in der Wohnung verdächtig sein sollten. Zuletzt schickte er seine Freundin spätabends in die Badewanne, um unbemerkt ihre im Bett schlafende Tochter umbringen zu können. Dann erstickte er sie mit einem Wäschestück oder einem Kissen, wobei er auch sein Knie in den kleinen wehrlosen Leib drückte. Nach einer Minute war das Kind bewusstlos und wachte nie wieder auf. Danach wollte der Mann Sex mit der arglosen Kindesmutter und bekam ihn. Als die Frau am nächsten Morgen die Leiche entdeckte, brach sie psychisch zusammen vor Schmerz.

Der Angeklagte belastete später seinen Sohn, sogar mit einem gefälschten Geständnisbrief. „Eine schlechte Lüge“, so der Richter. „Er hat die Grenzen der angemessenen Verteidigung überschritten.“