Bochum. . Im Prozess um den Mord an einem zweijährigen Mädchen hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haft für den Angeklagten gefordert.
Für den Mord an einem zweijährigen Mädchen in Riemke hat Oberstaatsanwalt Andreas Bachmann am Dienstag die Höchststrafe für einen 40-jährigen Bochumer gefordert: lebenslange Haft. Außerdem solle das Schwurgericht die „besondere Schwere der Schuld“ feststellen. Damit wird eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung nach frühestens 15 Jahren enorm erschwert.
„Er hatte einen Hass, einen regelrechten Hass“ auf das Kind, sagte Bachmann. Seiner Überzeugung zufolge habe der Angeklagte die Zweijährige in der Nacht auf den 23. November 2014 mit bloßen Händen erwürgt, als sie im Bett des Paares geschlafen habe. Mit dem Mord habe er sich an der Kindesmutter rächen wollen, weil sie seinen Plänen, gemeinsam nach Holland auszuwandern, nicht gefolgt sei. Die Frau soll diese Pläne verworfen haben, weil das Kind eine Frühförderung bekommen habe. Darüber sei der Angeklagte verärgert gewesen, denn er habe Loyalität und Gefolgschaft eingefordert. „Ich werde ihr das Liebste nehmen, das sie hat“, soll er vor dem Mord erklärt haben.
Auch interessant
Um den Mord ungestört begehen zu können, so Bachmann, habe der Angeklagte die Kindesmutter in der Tatnacht in die Badewanne geschickt. Nachdem das Kind dann tot gewesen sei, habe er von der Mutter noch Sex gewollt und ihn bekommen.
Angeklagter bestreitet Täterschaft und beschuldigt Sohn
Bemerkt hatte die Frau den Tod ihres Kindes erst am nächsten Morgen – sie erlitt dadurch einen traumatischen Schmerz. Ihre Aussage in dem seit April dauernden Indizienverfahren hatte viele Prozessbeteiligte zutiefst bewegt. Staatsanwalt Bachmann sieht die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe erfüllt.
Auch interessant
Der Angeklagte weist den Mordvorwurf „entschieden zurück“. Er hatte im Prozess seinen Sohn (14) der Tat bezichtigt: Das Mädchen habe ihn durch Schreien beim Spielen gestört. Am Dienstag sagte er nun, „eine unbekannte Kraft“ sei Ursache für den Tod. Verteidigerin Dr. Arabella Liedtke meinte, dass es schwerer wiege, einen Unschuldigen lebenslang einzusperren als ein Verbrechen ungesühnt zu lassen.
Überraschend vom Tisch ist der Vorwurf, der Angeklagte habe das Kind auch mit Insulin vergiftet. Im Prozess kam heraus, dass eine Gerichtsmedizin Laborwerte falsch berechnet hatte.
Bachmann ist aber sicher, dass der Angeklagte auch eine seiner früheren Ehefrauen vergewaltigt habe. Allein dafür soll er 3,5 in Haft. Das Urteil soll am 30. Oktober fallen.