Bochum. . Im Prozess um den Mord an einem zweijährigen Mädchen hat der Angeklagte (40) einen Geständnis-Brief fälschen lassen und so seinen Sohn (14) belastet.

Im Prozess um den Mord an einem zweijährigen Mädchen aus Riemke hat der Angeklagte (40) zu einem abgründigen Mittel gegriffen, um eine lebenslängliche Haftstrafe abzuwenden. Vor dem Schwurgericht räumte er ein, einen Mithäftling zur Fälschung eines Geständnis-Briefes angestiftet zu haben, der mit dem vollen Namen seines leiblichen Sohnes (14) unterzeichnet war. Darin hieß es, dass der Junge das Kind im vorigen November erstickt habe, weil es so sehr geschrien habe - und nicht der Vater. Das Mädchen war die Tochter der damaligen Lebensgefährtin (28) des Angeklagten. Alle vier lebten damals zusammen.

Ende September war der Lügen-Brief aus dem Gefängnis geschmuggelt worden und bei Richter Josef Große Feldhaus abgegeben worden. Das Gericht schöpfte aber Verdacht und ließ die Post untersuchen. Ergebnis: Der 14-Jährige hatte den Brief gar nicht geschrieben, sondern ein Mithäftling seines Vaters.

Zeugnisverweigerungsrecht gebraucht

Der Angeklagte soll auch einen weiteren Häftling angestiftet haben, so einen Brief zu schreiben. Dieser lehnte ab, weil er den 14-Jährigen „nicht ans Messer liefern“ wollte.

Bereits in einem früheren Brief hatte der Angeklagte seinen Sohn belastet. Dieser bestreitet aber, mit dem Tod des Kindes zu tun zu haben. Der Junge sollte gestern eigentlich im Zeugenstand aussagen. Aber er macht als Verwandter vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

„Eines steht fest: Ich gehe nicht unschuldig ins Gefängnis“

Obwohl die Fälschung jetzt aufgeflogen ist, wurde die Unschuldsbeteuerung auf der Anklagebank am Dienstag bekräftigt. „Eines steht fest: Ich gehe nicht unschuldig ins Gefängnis“, hatte der Ex-Polizei-Hausmeister in „ein Prozess-Tagebuch“ notiert. Die Verteidigerin las daraus gestern vor.

Derweil ermittelt der Oberstaatsanwalt gegen ihren Mandanten jetzt auch wegen des gefälschten Briefes: wegen Anstiftung zu falscher Verdächtigung, Strafvereitelung und Urkundenfälschung.

Ein Urteil wird am 30. Oktober erwartet. Laut Anklage soll das Mädchen aus Sicht des Angeklagten seiner Beziehung zur Kindesmutter im Weg gestanden haben.